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Abstimmungszeit beendet
Autor R. Frielingsdorf am 01. März 2011
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Sonstiges

keine Behinderungsanerkennung für Ausland

Sehr geehrter Herr Wolf,

ich bin seit Oktober 1995 zu 50 % und ab Juni 1996 zu 60 % schwerbehindert, erhalte seit 1997 Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Seit 1997 lebe ich im südl. Ausland, weil die Temperaturen meiner Krankheit gut tuen.
Nun ist mein Ausweis 2010 abgelaufen und meine Anfrage auf Verlängerung wurde abschlägig beschieden, weil im mich im Ausland aufhalte.
Bin ich deswegen weniger oder gar nicht mehr schwerbehindert?
Warum steht mir der Behindertenausweis nicht mehr zu?
Der wird gebraucht, sowie ich zumindest besuchsweise nach Deutschland (im Sommer) komme. Schließlich bin ja noch immer deutsche Staatsbürgerin.
Das ist ein eindeutiger Fall von Diskriminierung!