Sehr geehrter Herr Hansen,
das Grundgesetz verlangt vom Gesetzgeber die Herstellung bzw. die Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Die Qualität dieser Lebensverhältnisse resultiert zu wesentlichen Teilen aus der Möglichkeit einer auskömmlichen Arbeit nach zu gehen. Im marktwirtschaftlichen Rahmen sind der gleichmäßigen Verteilung von Wirtschaftsansiedlungen jedoch Grenzen gesetzt. Wirtschafts- und Steuerpolitik kann hier zwar Einiges bewirken, jedoch nichts erzwingen.
Im Ergebnis der Vereinigung der beiden deutschen Staaten haben wir es de facto noch heute mit einer Unterversorgung an guter Arbeit auf dem Gebiet der neuen Länder zu tun, aber natürlich auch in strukturschwachen Regionen des Westens. So sind viele Menschen gezwungen, entweder ihre Heimat zu verlassen oder zu pendeln.
Die Linke und auch ich vertreten den Standpunkt, dass Menschen aus diesen Regionen nicht noch dadurch zusätzlich bestraft werden dürfen, dass sie unfreiwillig ihre Heimat verlassen oder diese Aufwendungen für einen sehr langen Arbeitsweg gänzlich aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Daher stehen wir zur Pendlerpauschale.
Zu der Frage, ab welcher Entfernung eine Pendlerpauschale richtig oder gerechtfertigt ist, lassen sich kaum objektivierbare Kriterien finden. Letztlich spielen dabei immer auch Fragen der Finanzierbarkeit eine Rolle.
Für mich selbst käme in meiner Tätigkeit als Senator, würde ich nicht den Fuhrpark des Landes in Anspruch nehmen, nicht die Pendlerpauschale in Anwendung, sondern die Einsatzwechseltätigkeit, da meine berufliche Tätigkeit dadurch gekennzeichnet ist, dass ich typischerweise an immer wieder wechselnden Einsatzstellen tätig bin.
Grundsätzlich muss die Politik dahin wirken, dass Wirtschaft dort entwickelt wird, wo Menschen wohnen. Es macht keinen Sinn, ganze Landstriche zu entvölkern und dafür immer größere Ballungsräume zu entwickeln.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Wolf
Bürgermeister und Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen
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