Sehr geehrte Frau Müller,
ich danke Ihnen für Ihre Nachfrage zu den Auswirkungen der Geldtransfer-Verordnung.
Zu den von Ihnen in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen hat mein Haus sich zunächst mit der Berliner Sparkasse in Verbindung gesetzt. Von dort erhielten wir die Auskunft, dass aufgrund der hier in Rede stehenden Geldtransfer-Verordnung der EU sich der Verwaltungsaufwand bei Bareinzahlungen durch Nichtkunden so erheblich erhöht hätte, dass die Berliner Sparkasse die geschäftspolitische Entscheidung getroffen hat, Bareinzahlungen von Nichtkunden nicht mehr zuzulassen. Kunden - wie Sie, Frau Müller - könnten selbstverständlich weiterhin Bareinzahlungen selbst tätigen.
Damit ist zwar zunächst geklärt, dass Kunden der Sparkasse von den Einschränkungen bei Bareinzahlungen nicht betroffen sind, ich bin mir aber durchaus der Probleme und Auswirkungen bewusst, die durch diese Vorgehensweise der Sparkasse bei „Nichtkunden“ entstehen können.
Ich habe deshalb bereits veranlasst, dass sich mein Haus erneut mit der Berliner Sparkasse in Verbindung setzt, um eine Lösung herbeizuführen, die auch den Interessen von „Nichtkunden“ gerecht wird.
Ich werde auch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz in diese Angelegenheit einbeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Wolf
Senator für Wirtschaft,
Technologie und Frauen
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