Sehr geehrte Frau Katthöfer,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sie haben recht: Die Ereignisse um Caster Semenya zeigen, dass sich unsere Gesellschaft weitgehend am Modell zweier klar voneinander zu unterscheidender Geschlechter orientiert und jene Menschen es schwer haben, die äußerlich oder biologisch nicht eindeutig in die Kategorien „Mann“ oder „Frau“ passen. Es gibt dazu in der Wissenschaft durchaus die Diskussion, inwieweit die Einteilung der Menschen in zwei Geschlechter noch zeitgemäß ist. Allerdings fehlen uns leider bislang fundierte Erkenntnisse über Intersexualität.
Aus rechtlicher Sicht steht fest, dass niemand wegen seines Geschlechts und auch nicht wegen angeblich uneindeutiger Geschlechtszugehörigkeit diskriminiert werden darf. Der Fall Caster Semenya fordert nicht nur den Sportbereich sondern die Gesellschaft insgesamt dazu auf, einen diskriminierungsfreien Umgang mit intersexuellen Menschen zu finden. Dazu gehört meines Erachtens auch, dass Kinder bereits in der Schule die Vielgestaltigkeit des Lebens vermittelt bekommen und lernen, dass es ganz unterschiedliche Frauen und Männer und nicht nur zwei Geschlechter gibt.
Wenn Sie sich gezielt über den Bereich Sport und den Umgang mit den Thema Geschlechtszugehörigkeit weiter informieren möchten, empfehle ich Ihnen, bei der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport anzufragen. Ansonsten sind für Sie sicher auch die Position der IAAF (International Association of Athletics Federations) in der „IAAF Policy on Gender Verification“ und Aussagen des Deutschen Olympischen Sportbundes zum Thema Intersexualität und Hochleistungssport interessant.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Wolf
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.