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Beantwortet
Autor Sylvia L. am 22. März 2010
8211 Leser · 0 Kommentare

Frauen

Diskriminierung

Sehr geerter Herr Wolf,
ich bin 44 Jahre alt und habe eine Ausbildung zur Maler und Lackiererin Abgeschlossen. Ich verfüge über fast 30 Jahre Berufserfahrung und bin durchaus in der Lage andere Handwerkliche Reperaturen ausführen.In den letzten Jahren habe ich mich oft auf Stellenauschreibungen im ÖD.beworben.Zb als Haushandwerkerin oder im letzten Jahr u.a als Eishobelfahrerin/Haushandwerker im Horst Dohm Stadion.Für diese Stelle wurde ich auch,da ich mich als einzigste Frau beworben habe Eingeladen.In dem Einstellungsgespräch wurde mir ganz schnell klar,dass ich nur der Statistik wegen da sein durfte.Es war von Anfang an deutlich das ich nicht Eingestellt werden würde.Als ich vor dem Raum wartete in dem das Gespräch statt fand,hörte ich Äusserungen wie: Als Schulhausmeisterin könnte man sich mich vorstellen aber...
Nun meine Frage an Sie:

Wie soll Frau eine Diskriminierung beweisen,wenn Gespräche oft unter vier Augen stattfinden oder die Beteidigten so Trainiert sind, keine eindeutig Diskriminierenden äusserungen zu machen?

Ich bin mir 1000% sicher ,dass ich die selben Leistungen erbringen kann wie ein Männlicher Bewerber und bin bestimmt zuverlässiger und Körperlich belastbarer als mancher Mann.
Im allgemeinen ist es eher so,dass ich wohl unterschätz werde.Wenn ich zu einem Einstellungsgespräch eingeladen werde,Kleide ich mich entsprechend.Da ich also nicht in Arbeitskleidung erscheine,denken wohl viele Männer ich bin keine Handwerkerin und trauen mir nicht zu auch andere Arbeiten auszuführen.(Das Heben von schweren Lasten).
Ich bin Berufstätig würde mich aber gerne Beruflich verändern und hoffe das Sie mir einen Rat geben können,der für viele Frauen hilfreich sein kann.

PS. Die Stelle im Horst Dohm Stadion ist übrigens wieder zubesetzten.

Antwort
von Harald Wolf am 23. April 2010
Harald Wolf

Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Trotz vieler – auch erfolgreicher – Bemühungen haben es Frauen nach wie vor dort im Berufsleben schwerer, wo wenige Geschlechtsgenossinnen arbeiten und Männer immer noch das typische Berufsbild prägen. Dies gilt auch für den Bereich, in dem Sie sie sich beworben haben. Das Landesgleichstellungsgesetz, für das ich als Senator zuständig bin, formuliert für diese Bereiche im öffentlichen Dienst – wenn Frauen unterrepräsentiert sind – besondere Anforderungen.
Dazu zählt nicht nur die Einladung aller qualifizierter Bewerberinnen für eine ausgeschriebene Stelle, sondern vor allem die bevorzugte Einstellung qualifizierter Frauen, wobei die Qualifikation ausschließlich an den Anforderungen der zu besetzenden Stelle zu messen ist.

Ungleichbehandlungen wegen des Geschlechts sind auch wegen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nur in Ausnahmefällen zulässig. Trotz dieser rechtlichen Vorgaben, ist leider nicht auszuschließen, dass Frauen faktisch bei der Besetzung von Stellen benachteiligt werden. Ob es in Ihrem Fall so war, vermag ich wegen fehlender Detailkenntnisse nicht zu beurteilen und möchte ich nicht unterstellen. Ich kann jedoch verstehen, dass Sie sich nicht einfach mit einer unbegründeten Absage zufriedengeben wollen.

Daher kann ich Ihnen und anderen Frauen in ähnlicher Situation nur raten, sich nach den Gründen für eine Absage zu erkundigen oder auch die zuständige Frauenvertreterin (für das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: bedia.turan@charlottenburg-wilmersdorf.de)zu kontaktieren. Das trägt zu mehr Transparenz bei Besetzungsverfahren bei und diese ist ein wichtiger Faktor für mehr Gleichbehandlung.

In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie in Ihren Bewerbungsanstrengungen und Ihrer Zuversicht nicht nachlassen und wünsche für Ihre Arbeitssuche viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Wolf