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Beantwortet
Autor H. Kaplan am 04. August 2009
10817 Leser · 0 Kommentare

Sonstiges

Teilküche

Sehr geehrter Herr Wolf,

ich würde gerne Ihnen eine Fage stellen.

Ich habe ein Gewerbe (Bäcker, Cafe, erlaubnisfreie Gaststätte.) und möchte wissen ob ich in meiner Küche (Teilküche) auch Suppen und Eintöpfe zubereiten darf , ohne die Küche baulich ändern zu müssen. In der Küche habe ich zur Zeit nur eine tragbare Herdplatte, Spühle und Arbeitstisch. Wie Streng sieht man das.
Für die beantwortung, bedanke ich mich im voraus und verbleibe

Mit freundlichem Gruß

Kaplan

Antwort
von Harald Wolf am 28. Oktober 2009
Harald Wolf

Sehr geehrter Herr Kaplan,

vielen Dank für Ihre Frage, nur leider kann ich Ihnen diese so aus der Ferne nicht vollständig beantworten.

Aus der Sicht des Gewerberechts gibt es keine Normen, die bei der Nutzung Ihrer Küche beachtet werden müssten. Allerdings geht es hier um Herstellung und Verzehr von Lebensmitteln und dabei müssen lebensmittelhygienische Bedingungen beachtet werden. Bitte wenden Sie sich an das Referat IV B, Lebensmittelüberwachung, Veterinär- und Arzneimittelwesen, Gentechnik, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Dort können Sie Ihr Vorhaben und die Ausstattung Ihrer Küche vorstellen und die Kolleginnen und Kollegen werden Ihnen genau erklären, welche Voraussetzungen Sie für die Nutzung Ihrer Küche erfüllen müssen. Die gleichen Informationen erhalten Sie auch im Gesundheitsamt des für Sie zuständigen Bezirksamtes.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung Ihrer Pläne, gute Rezepte und viele hungrige Kundinnen und Kunden.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Wolf