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Beantwortet
Autor Michael Hoffmann am 23. November 2008
24186 Leser · 0 Kommentare

Technologie

Fersehturm am Alex auch für Rolli´s ?

Sehr geehrter Herr Wolf,
liebe Berliner und Berlinerinnen,

ich habe heute folgenden Brief an den Eigner des Fernsehturms,
die De-Te-Immobilien (jetzt: Strabag AG), geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich erfahren habe, sind Sie der Verwalter der De-Te-Immobilien für den Eigentümer des Fersehturms am Alex in Berlin.

Man hat mir vor einiger Zeit mitgeteilt, daß der TV-Turm nicht behinder- tengerecht ist, d.h. Rollstuhlfahrer können aus "Brandschutzbestim- mungen / Sicherheit" nicht mit dem Aufzug befördert werden. Diesen Zustand finde ich beschämend und würde es begrüßen, wenn hier eine Ausnahme von bestehenden Brandschutzbestimmungen gemacht wird.

Hintergrund: Dazu schreibt mir die Mitarbeiterin Frau B. Lichtenberg (F&B Managerin): "In einem möglichen "Havariefall" müssen 986 Stufen zu Fuß gegangen werden, da automatisch die Aufzüge außer Funktion geschaltet werden. Das Treppenhaus ist derartig eng, daß ein Rollstuhl nicht getragen werden kann..."

Frau Lichtenberg meint, daß in einem Brandfall o.ä. die Fahrstühle nicht benutzt werden dürfen, was auch korrekt ist und somit alle Besucher plus Personal über das Treppenhaus das Cafe´ + Turmrestaurant verlassen müssen. Da aber ein Brand mit großer Wahrscheinlichkeit in der "Kugel" des Fernsehturms (Gastronomie bzw. Aussichtsebene) enstehen wird und nicht im Treppenhaus bzw. den Aufzügen, könnten im Notfall die Rollstuhlfahrer über die Fahrstühle evakuiert werden und alle anderen Personen über das enge Treppenhaus. Nötigenfalls könnte man die Anzahl der Rollstuhlfahrer begrenzen: z.B. auf 10 Rollstühle gleichzeitig, damit im Eventualfalle diese auch sicher mit den Aufzügen evakuiert werden können.

Ich bitte daher zu überdenken, die Brandschutzbestimmungen für den Fernsehturm derart zu ändern (Ausnahmegenemigung für Sehens- würdigkeiten), damit dieser Personenkreis auch in den Genuß kommen können, in 200 m Höhe das Cafe´ oder Restaurant zu besuchen !

In der Hoffnung von Ihnen eine postitive Antwort zu erhalten verbleibe ich

Mit freundlichen Grüssen Mike Hoffmann - Charlottenburg -2008

Antwort
von Harald Wolf am 18. März 2009
Harald Wolf

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Das Problem, dass Sie als Rollstuhlfahrer nicht auf den Fernsehturm fahren können, ist mir seit Jahren bekannt und ich bedauere das sehr. Es liegt jedoch weder in der Zuständigkeit des Senats noch in der des Bezirksamtes Mitte, den Betreiber zu veranlassen, die Brandschutzbestimmungen zu ändern. Vielmehr ist es ein rechtlich-versicherungstechnisches Problem, dass der Betreiber an dieser Entscheidung festhält.
Außerdem handelt es sich beim Fernsehturm um einen sogenannten „Bau im Bestand“. Umbaumaßnahmen in Form von Außenfahrstühlen sind nach denkmalschutz-rechtlichen Bestimmungen nicht zugelassen.

Das Restaurant bzw. die Aussichtsplattform sind nur durch relativ schmale Aufzüge oder eine sehr enge Wendeltreppe zu erreichen. Sollte es im Falle eines Brandes notwendig sein, das Gebäude zu evakuieren, wäre eine Rettung durch die Rollstuhl-fahrer selbst oder helfende Dritte aufgrund der Enge völlig ausgeschlossen. Die Aufzüge dürfen im Brandfall nicht mehr genutzt werden und stehen insoweit auch nicht als Rettungsweg zur Verfügung.

In mehreren Gesprächen zwischen dem Betreiber, der Strabag AG, und dem Landesbeauftragten für Behinderte, Herrn Marquard, sowie der Behindertenbeauftragten des Bezirksamts Mitte, Frau Knuth, ist die Problematik seit Jahren immer wieder erörtert und diskutiert worden, jedoch ohne ein zufriedenstellendes Ergebnis.

Leider gibt es für den Fernsehturm, wie auch für andere historische, denkmalgeschützte Bauten, noch keine befriedigende Lösung für die berechtigten Wünsche der Rollstuhlfahrer.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Wolf