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Beantwortet
Autor Stefanie Schödel am 15. Juni 2011
12562 Leser · 0 Kommentare

Aktuelles

Kinderbetreuung gemäß tatsächlichem Bedarf

Sehr geehrter Herr Wolf,

ich zähle zu den vielen gut ausgebildeten jungen Frauen dieser Stadt und dieses Landes, die sich immer häufiger die Frage gefallen lassen müssen, warum Sie denn keine Kinder haben.
Die Antwort ist einfach: ich habe nicht aus Langeweile studiert sondern weil ich damit meinen Traumberuf ergreifen konnte, den ich nun auch nicht mehr aufgeben will. Ich sehe jedoch in meinem Umfeld, dass das aufgrund des absolut unzureichenden Betreuungsangebotes eher die Regel als die Ausnahme nach der Geburt eines Kindes ist.

Ich habe derzeit mehrere Bekannte in meinem Umfeld, die sich Ihren Kinderwunsch erfüllt haben und nun in Abhängigkeit zu Ihrem Partner gezwungen werden. Sie können keine Arbeit aufnehmen, da Sie keinen Krippenplatz bekommen und sie erhalten noch nicht einmal das durch reichlich gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zustehende Arbeitslosengeld, da sie ja ohne Kinderbetreuung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Sie erhalten auch kein Hartz IV da gebildete Frauen meist ebenso gebildete ergo überwiegend berufstätige Partner haben, die nun für Ihren Unterhalt aufkommen müssen.

Wenn Sie dann nach viel zu langer Suche eine Betreuungsmöglichkeit gefunden haben, haben Sie eine Lücke im Lebenslauf die Arbeitgeber nunmal abschreckt und müssen sich fragen lassen was Sie denn tun wenn der Kindergarten geschlossen ist. Eine berechtigte Frage da Kindergärten gerne mal Wander- oder Fortbildungstage für ihre Erzieher veranstalten und wochenlange Schließzeiten in den Ferien umsetzen. Kein Unternehmen und keine Behörde legt einfach Sommerpausen ein - warum also diese Einrichtungen? Soviel Urlaub hat man kaum in einem normalem Arbeitsverhältnis und ist es wirklich verwerflich seinen Urlaub gemeinsam mit dem Partner eigenständig planen zu wollen!?
Nicht nur die Schließ- auch die Öffnungszeiten sind häufig nicht ausreichend. Ein normaler Arbeitstag fängt gegen 8 an und endet gegen 17 Uhr, dazu kommen Fahrzeiten. Wenn man an Mitarbeiter im Dienstleistungssektor denkt, sind auch Arbeitszeiten bis 20 Uhr absolut üblich. Eine Einrichtung die erst um 8 öffnet und um 16 Uhr wieder schließt ist also kaum brauchbar. Verbindliche Öffnungszeiten von 7 bis 20.30 Uhr sind nötig.

Die Politik wird die Realität der Skepsis von Arbeitgebern gegen Mütter nicht ändern können aber sie kann dafür sorgen, dass eine lückenlose Betreuung für Kinder jeden Alters und für jeden Arbeitstag im Jahr gewährleistet ist. Die Tips auf Ihrer Webseite klingen ja alle wirklich großartig aber Fakt ist, das es zu wenige Krippen- und Kindergartenplätze in Berlin gibt! Das bestätigen die Hilferufe zahlreicher Einrichtungen mit langen Wartelisten.

Der demografische Wandel unserer Gesellschaft wird so häufig und ausgiebig politisch debattiert - warum nur scheinen Politiker die simpelsten Zusammenhänge nicht erkennen zu können? Kinder (von Berufstätigen) wird es dann geben wenn die Existenz der Eltern nicht mehr dadurch bedroht ist, also wenn sie sich auf eine umfassende und natürlich auch kindgerechte Betreuung verlassen können.

Meine Frage an Sie:
Wann wird es für jedes der derzeit jährlich etwa 22.000 geborenen Kinder Berlins einen gesetzlich und faktisch gesicherten Betreuungsplatz geben - egal wie früh die Eltern zurück zu ihrer Arbeitsstelle gehen möchten und vor allem ohne Betreuungslücken durch völlig unverständliche Öffnungs- und Schließzeiten?

Ich würde mich enorm über eine Antwort freuen, die diese Frage tatsächlich mit einem Datum beantworten kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Überlegungen.
Mit freundlichen Grüßen,

Stefanie Schödel

Antwort
von Harald Wolf am 04. Juli 2011
Harald Wolf

Sehr geehrte Frau Schödel,

für Ihre Anfrage bedanke ich mich.

Ihre Fragen bezüglich einer gesetzlichen und faktischen Sicherstellung von Kindertagesbetreuung betreffen den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Jugendämter der Berliner Bezirke. Sollten Sie weitere fragen zu diesem Themengebiet haben, können Sie sich gern an die zuständige Ansprechpartnerin in der Senatsverwaltung für Bildung Heidemarie Eikelmann, Email: Heidemarie.Eikelmann@senbwf.berlin.de, wenden.

Der Anspruch auf einen gesetzlich geregelten Kitaplatz ist im Kinderförderungsgesetz bereits verankert. Vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben alle Kinder im Land Berlin einen Rechtsanspruch auf beitragsfreie Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Derzeit werden 93,7 Prozent der melderechtlich registrierten Kinder in einer Kindertageseinrichtung gefördert, das sind rund 86.000 Kinder.

Mit dem am 01.01.2009 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetz (KiFöG) hat die Bundesregierung alle Länder zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren verpflichtet. In Berlin werden bereits jetzt 65 % der melderechtlich registrierten 1 bis unter 3-jährigen Kinder betreut, das heißt, es besuchen fast 41.000 Kinder eine Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege. Der Ausbau der Plätze soll gewährleisten, dass zum 01.08.2013 der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr gilt.

Aufgrund der erfreulich hohen Geburtenrate 2010 haben die Jugendämter derzeit in einigen Regionen Ausbaubedarfe, denen sie nachkommen. Sen BWF hat hier eine aufgabenorientierte Arbeitsgruppe zur gesamtstädtischen Planung eingerichtet und unterstützt die Jugendämter beim Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Dies wird auch durch das Investitionsprogramm des Bundes gefördert.

Sie fragten auch nach Schließzeiten und verbindlichen Öffnungszeiten. Zu den Leistungsverpflichtungen aller Träger von Kindertageseinrichtungen gehört u.a. auch, dass sie in Absprache mit den Eltern während der Schließzeiten eine angemessene Betreuung - ggf. über eigenverantwortliche Kooperation mit anderen Trägern - sicherstellen. Die Regelschließzeiten dürfen 25 Werktage nicht überschreiten. Diese Verpflichtung gemäß § 16 KitaFöG ist auch Bestandteil des Betreuungsvertrages zwischen Träger und Eltern.

Das KitaFöG verpflichtet die Träger von Kindertageseinrichtung in § 8, bedarfsgerechte Öffnungszeiten anzubieten. In der Regel soll eine Öffnungszeit von insgesamt zwölf Stunden nicht überschritten werden. Längere Öffnungszeiten bedürfen der Erlaubnis, gleiches gilt für Öffnungszeiten vor 6.00 und nach 21.00 Uhr. Für Betreuung zu außergewöhnlichen Zeiten, vor und nach der Kita- oder Schulhortöffnungszeit, (z. B. nachts oder an Wochenend- und / oder Feiertagen) gibt es außerdem für die Eltern die Möglichkeit, ergänzend zum Regelangebot Kindertagespflege zu beantragen.

Als Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen berührt das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf gleichwohl auch meine politische Zuständigkeit, weil es mir ein wichtiges Anliegen ist, dass qualifizierte Eltern der Berliner Wirtschaft als gefragte Fachkräfte zur Verfügung stehen. Daher hat meine Verwaltung den Arbeitskreis Flexible Kinderbetreuung ins Leben gerufen, der unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf ein besseres Angebot an Randzeitenbetreuung hinwirkt.

Zur Verbesserung der Information für Eltern und Arbeitgeber hat mein Haus die Broschüre „Kinderbetreuung in Berlin – Empfehlungen für Eltern und Arbeitgeber“ heraus gegeben. Sie enthält im Einzelnen die Regelungen für die Anmeldung zur Tagesbetreuung und Ihre Ansprüche als erwerbstätige Eltern. Außerdem finden Sie Hinweise für eine erfolgreiche Platzsuche, Adressen der Anmeldestellen, Kinderbetreuung an Universitäten und Hochschulen sowie Kontaktadressen für flexible Kinderbetreuung außerhalb der Öffnungszeiten von Kita und Grundschule. Die Broschüre können Sie herunterladen: http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-frauen/kinder...

Die Wirtschaftsfördergesellschaft Berlins, Berlin Partner GmbH, stellt Unternehmen Informationen und Serviceangebote zur Verfügung, die familienbewusste Maßnahmen in ihre Personalstrategie aufnehmen wollen. Dabei habe ich festgestellt, dass immer mehr qualifizierte Beschäftigte den Arbeitgeber nicht nur nach dem Gehaltsangebot sondern auch nach Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auswählen.

Nicht zuletzt möchten wir mit gutem Beispiel voran gehen: Meine Senatsverwaltung und Berlin Partner haben durch einen internen Entwicklungsprozess das Audit berufundfamilie erworben und kommunizieren die Vorteile auch gegenüber Unternehmen und anderen Arbeitgebern Berlins im Rahmen von Veranstaltungen und Unternehmensbesuchen.

Aus meiner Sicht ist zu empfehlen, sich rechtzeitig an Ihr Wohnortjugendamt zu wenden – Adressen finden Sie in der Broschüre - eine Einrichtung zu suchen, deren Öffnungszeiten zu Ihren beruflichen Erfordernissen passen und bei der Wahl des Arbeitgebers auch Angebote zur Vereinbarkeit zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Wolf