Sehr geehrter Herr Walter,
da kann ich Sie beruhigen: Hier gilt vor allem das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Danach sind alle Bundesländer gemeinsam für die Unterstützung eines einzelnen Landes, das sich in einer finanziellen Notlage befindet, verantwortlich. Sicher erinnern Sie sich an die Diskussion um die Frage, ob sich Berlin in einer extremen Haushaltsnotlage befinde oder nicht - Das Bundesverfassungsgericht war 2006 der Meinung, dass ein Haushaltsnotstand für Berlin nicht bestände. Hätte es die Frage damals jedoch bejaht, hätte ein rechtlicher Anspruch Berlins auf finanzielle Unterstützung von allen anderen Ländern und der Bundesrepublik bestanden.
Aufgrund einer sehr günstigen wirtschaftlichen Entwicklung in den vergangenen Jahren und der vom rot-roten Senat konsequent verfolgten Haushaltssanierung kann der Landeshaushalt heute einen Überschuss ausweisen. Auch dies ist ein Grund dafür, dass das Land Berlin am internationalen Kapitalmarkt eine hohe Bonität genießt. Die Rating-Agenturen Fitch und Moody´s haben dies jüngst wieder bestätigt.
Harald Wolf
Bürgermeister und Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen
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