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Abstimmungszeit beendet
Autor L. Fernández Vidaud am 20. Mai 2009
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Sonstiges

Aufbau des Rats der Bürgermeister -- warum so?

Sehr geehrter Herr Wolf,

inzwischen habe ich entdeckt, daß Sie nicht nur Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen sowie Bürgermeister von Berlin sind, sondern auch Mitglied des Rats der Bürgermeister, das sogar stimmberechtigt ist. D.h. Sie verfügen über mehr als über eine beratende Stimme. Der Rat der Bürgermeister ist ein Organ der Verwaltung nach Abschnitt VI der Landesverfassung.

In dieser Eigenschaft stelle ich Ihnen folgende Fragen:

Was kann Berlin tun, damit der Rat der Bürgermeister [= RdB] das Gebot der Bürgernähe aus Art. 66(1) VvB und entsprechend dem demokratischen und sozialen Geist der Landesverfassung einhalten kann?

Ist der RdB eine Geheimloge? Oder können Bürger seinen Sitzungen beiwohnen? Denn dies ist auch beim Bundesrat möglich.

Warum führt nach § 2(2) GO-RdB nur der regierende Bürgermeister oder eine(r) seiner zwei stellvertretenden Bürgermeister den Vorsitz?

Ist das nicht Ihrer Meinung nach ungerecht gegenüber den Bezirksbürgermeistern?

Warum muß in diesem Gremium die Senatskanzlei samt Regierendem Bürgermeister den Ton angeben? Setzt der Senat kein Vertrauen in die Bezirksbürgermeister?

Wurde ein Gesetz nach Art. 68(3) VvB erlassen, der das Nähere zum RdB regelt und gestaltet?

Dem Anschein nach kommt diese Körperschaft recht merkwürdig vor. So wie er jetzt konstituiert ist, widerspricht er dem Geist der Verfassung. Aber ich sehe das alles aus der Sicht eines „neutralen Zivilisten“.

Mit freundlichen Grüßen

Luis Fernández Vidaud