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Beantwortet
Autor Michael Hoffmann am 07. März 2008
16386 Leser · 0 Kommentare

Sonstiges

Willkürliches Abschalten von Rolltreppen

Sehr geehrter Herr Wolf,

das es kein Kavaliersdelikt ist, wenn regelmäßig "Hilfsschüler" die Rolltreppen von S- und U-Bahnen totschalten, dürfte klar sein. In der Praxis wird aber gegen das Delikt, die Notschalter der Rolltreppen zu mißbrauchen, von Seiten des Personals nichts unternommen.

Im Gegenteil: so muß man erst lange später über die Info-Säulen
der BVG darauf aufmerksam machen, daß man selbst nicht bereit ist
oder kann die langen Treppen hochzusteigen und diese ihr Personal
schicken sollen, um die Rolltreppen freizuschalten.

Kann denn die BVG oder S-Bahn über ihr Personal nicht erreichen, daß die "Täter" endlich ermittelt und zu Geldbußen oder anderen Erziehungsmaßnahmen verurteilt werden. So, wie daß aber langjährige Praxis ist in Berlin, daß die Täter sich täglich einen Scherz erlauben können, ohne bestraft zu werden, wird sich daran auch nichts ändern. Muß man dazu erst die Beförderungsbedingungen ändern, um juristisch dies durchzusetzten ?

Das Beispiel dürfte nicht nur für den S- +U-Bhf. Jungfernheide sowie
U-Bhf. Rich.-Wagner-Platz gelten, sondern für viele Bahnhöfe, wo
Schüler die Rolltreppen lahmlegen. Oder vielleicht geht die BVG mal
in die Schulen und klärt die Schüler auf, welche Personengruppen in
einer sozialen Gesellschaft von Rolltreppen abhängig sind ?

Mit freundlichen Grüssen

Mike Hoffmann - Charlottenburg
für alle Behinderten, mit Kinderwagen, Gepäck oder sonstigem

Antwort
von Harald Wolf am 07. April 2008
Harald Wolf

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

auch ich halte das mutwillige Anhalten von Rolltreppen und Fahrstühlen nicht für ein Kavaliersdelikt. Diejenigen, die dies tun, verkennen, dass es Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt, die auf diese technischen Hilfen angewiesen sind. Auch die die BVG sieht das so. Ich weiß, dass die Verantwortlichen verschiedene technische, personelle und rechtliche Maßnahmen ergriffen haben, um dem Problem zu begegnen: Bereits heute sind viele Rolltreppen mit einer Software zur „Selbstüberprüfung mit Wiedereinschaltung“ ausgestattet. Weitere Rolltreppen werden folgen. Sofern diese Rolltreppen frei von Personen oder Fremdkörpern sind, erfolgt nach einer Notbremsung einer Rolltreppe eine selbständige Wiedereinschaltung.

Darüber hinaus geht die BVG in Schulen, um den Schülerinnen und Schülern das richtige Verhalten in Bussen und Bahnen, aber auch auf den Bahnsteigen und in den Bahnhöfen, zu vermitteln. Im Rahmen dieser Verkehrserziehung werden Schülerinnen und Schüler sensibilisiert für die Notwendigkeit des Funktionierens von Rolltreppen und Fahrstühlen. Zudem werden sie auf die Bußgeldvorschriften bei mutwilligem Anhalten aufmerksam gemacht. Und: die Taten werden auch wirklich geahndet. Wenn Mitarbeiter der BVG ein missbräuchliches Anhalten von Rolltreppen oder Fahrstühlen feststellen, wird entsprechend den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes sofort ein Bußgeld i.H.v. 15,- € erhoben.

Sie sehen, das Problem ist erkannt. Die BVG selbst ist sensibilisiert, sensibilisiert ihrerseits aber auch die Jugendlichen, die Bedürfnisse anderer Fahrgäste der BVG zu achten. Und nicht zuletzt sollten – damit so etwas gar nicht erst passiert - auch die Eltern mehr ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern nachkommen.

Harald Wolf