Sehr geehrte Frau Fitzner,
im Konsensbeschluss des Bundes mit den Ländern Berlin und Brandenburg ist festgehalten worden, dass der Flughafen Tegel ein halbes Jahr nach der Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg International (BBI) in Berlin-Schönefeld geschlossen wird. Die feierliche Eröffnung des BBI ist am 31.10.2011, das erste Flugzeug wird einen Tag später dort landen.
Die 466 ha große Fläche des Flughafens Tegel befindet sich derzeit zu rund einem Drittel im Eigentum des Landes Berlin und zu rund zwei Dritteln im Eigentum des Bundes.
Das Gelände lässt vielfältige Nachnutzungsmöglichkeiten zu. So ist im nördlichen Teil der Flughafensee als Freizeit- und Erholungsgebiet für die Berliner Bevölkerung denkbar. Der westlich gelegene Bereich grenzt an ein Waldgebiet und ist prädestiniert für ökologische Nachnutzungen. Im südlichen Teil besteht ein direkter Anschluss an die Stadtautobahn, was vorteilhaft für Gewerbestandorte ist. Im nordöstlichen Teil befinden sich außerhalb des Flughafengeländes verschiedene Wohnbebauungsformen, die fortgeführt werden können. Aufgrund der Größe des Areals sind aber auch andere Nutzungsformen denkbar.
Unter der Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung werden vor dem Hintergrund der städtebaulichen Ziele des Landes Berlin seit einiger Zeit Nachnutzungsmöglichkeiten geplant und diskutiert. Dabei müssen die flughafentypischen Liegenschaften (Terminalgebäude, Hangars etc.), die Zukunftschancen und Standortqualitäten des Umfeldes sowie die Effekte der Flughafenschließung für den Berliner Nordwesten berücksichtigt werden. Zudem besitzt die Fläche eine wichtige Funktion für den Frischluftaustausch und das Klima der nördlichen Innenstadt.
Der Standort Flughafen Tegel ist ein einmaliger Zukunftsraum für Berlin. Unser Ziel ist es, eine langfristige Strategie zu entwickeln, die für das Land Berlin, seine Unternehmen und die Bevölkerung einen umfangreichen und nachhaltigen Effekt ergibt.
Mit freundlichen Grüßen!
Harald Wolf
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