Sehr geehrte Frau Sperling,
vielleicht haben Sie aus der Presse erfahren, dass der Bundesrat keinen Einspruch gegen das Schulobstgesetz eingelegt hat. Das Gesetz konnte am 29.09.2009 veröffentlicht werden, worüber ich mich sehr freue.
Das EU-Schulobstprogramm überlässt es den Mitgliedstaaten festzulegen, welche Schülerinnen und Schüler einbezogen werden sollen. Die in Deutschland für das Programm zuständigen Länder können selbst festlegen, ob und in welcher Form Schulobstprogramme eingeführt werden und an welchen Schulen sie das Programm durchführen wollen.
Sie können sich daher mit Ihren Fragen zum konkreten Vorgehen an das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum in Baden-Württemberg wenden: http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/.
Im Übrigen freut es mich sehr, dass Sie eine gesunde Ernährung in Ihrem Kindergarten groß schreiben.
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und Bewegung" bemüht sich die Bundesregierung, ein solches Engagement auch zunehmend in die Öffentlichkeit zu tragen und die Beteiligten zu vernetzen. Im Rahmen von IN FORM fördert mein Haus auch Projekte, die eine qualitativ hochwertige Verpflegung außer Haus sicherstellen sowie die Ernährungsbildung von Kindheit an unterstützen sollen.
Ich möchte Sie hier insbesondere auf die Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kindertagesstätten hinweisen, die Sie bei der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) bestellen können. Weitere Informationen zu Projekten und Initiativen im Rahmen von IN FORM finden Sie auch auf www.in-form.de.
Mit freundlichen Grüßen