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Autor H. Bendlin am 16. Dezember 2009
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Rechte bei fehlerhafter Bankberatung

Sehr geehrter Frau Ministerin,
aufgrund meiner Erfahrungen mit Geldanlagen bei Volksbanken muss ich mich fragen: „War das eine unvorhersehbare Entwicklung oder vorsätzlicher Anlagebetrug? - Zahlreiche Kunden von Volks- und Raiffeisenbanken haben in den 90er Jahren auf Anraten Ihrer Bankberater Fondsanteile der DZ-Bank gezeichnet und mit Ihren Ersparnissen oder auch über Kredite finanziert. Versprochen wurde dabei eine solide, wertbeständige Geldanlage, geeignet als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Leider blieben die prognostizierten Erträge aus. Im Gegenteil, die Mieterträge wurden ständig nach unten korrigiert. Dennoch wurde immer wieder ein positives Bild gezeichnet mit der Aussicht auf Besserung. Erst Ende 2006 hielten es die Fondsmanager für nötig, die Anleger über die dramatische Entwicklung zu informieren. Mit vorgelegten Sanierungsplänen wurde die Hoffnung auf eine Rettung der Fonds geschürt. Es wurde nun transparent, dass einige Fonds zum Teil hoffnungslos überschuldet sind. Nun droht der Totalverlust der Einlagen. Dies ist ein Schock für die Anleger. Im Glauben auf die seinerzeitigen Empfehlungen haben viele Anleger ihren Bankberatern blind vertraut und den Versprechen auf eine sichere Geldanlage geglaubt. Dass eine Bank langjährige Kunden täuschen könnte, hielten die meisten für undenkbar. Da nun viele Hintergrundinformationen zum Zeitpunkt der Vermittlung und andere Ungereimtheiten im Umfeld der Fondsverwaltung bekannt geworden sind, macht sich bei den Anlegern Enttäuschung und Wut breit. Die Kritik reicht von Falschberatung, Prospektmängel, Missmanagement bei der Fondsverwaltung bis hin zu Anlagebetrug. Im Focus der Kritik stehen neben den vermittelnden Banken insbesondere die DZ-Bank als Initiatorin der Fonds. Offensichtlich haben auch die von den Banken hoch gelobten internen Sicherheitsmechanismen versagt. Auch den Prüfungsverbänden scheinen die überaus optimistischen Ertragsprognosen, die überbewertete Objektkosten und die unverhältnismäßig hohen Anteile an "weichen Kosten" nicht aufgefallen zu sein. Warnungen aus internen Bankenkreisen wurden zumindest grob fahrlässig ignoriert. Die Quittung hierfür dürften wohl die Anleger bezahlen, da diese bei diesem Prozess das schwächste Glied in der Kette sind. Immer stärker organisiert sich der Widerstand gegen diese Form der "Geldvernichtung" mit dem Ziel, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Erste Schadensersatzprozesse laufen, und wie man liest, immer häufiger mit Erfolg. Leider gehen die beklagten Banken regelmäßig in Berufung mit der Erwartung, dass die Anleger das Kostenrisiko der nächsten Instanz scheuen werden. Die betroffenen Anleger, vielfach ohne Rechtsschutzversicherung, haben da nichts Vergleichbares entgegenzusetzen. Von "Waffengleichheit" kann da keine Rede sein. Dieser "DZ-Bank-Skandal" trägt sicherlich nicht dazu bei, die Reputation des genossenschaftlichen Bankenverbundes und der DZ-Bank zu erhöhen. Die beteiligten Banken wären gut beraten, ihre geprellten Anleger möglichst schnell, unbürokratisch und ohne großes Aufsehen zu entschädigen.
Um diese Entschädigungen vor Gericht wirksam durchsetzen zu können, muß zwingend die Umkehr der Beweislast eingeführt werden.

Wann wird dies endlich auf den Weg gebracht?

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Antwort
von Ilse Aigner am 01. Februar 2010
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Bendlin,

Ich kann Ihre Wut und Enttäuschung gut verstehen. Mir liegt sehr viel daran, den Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen zu verbessern, die Qualität der Finanzberatung zu steigern und die Verbraucher in Finanzfragen zu unterstützen. Dazu habe ich im März des vergangenen Jahres die "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" gestartet.

Einiges konnten wir schon erreichen:

Zur besseren Durchsetzbarkeit von Ansprüchen im Falle einer Falschberatung wurde im Sommer 2009 das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibung aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung beschlossen. Banken oder Finanzdienstleister sind nun ab dem 1. Januar 2010 verpflichtet, über jede Anlageberatung bei Privatkunden ein schriftliches Protokoll zu erstellen, das dem Kunden unverzüglich nach Abschluss des Beratungsgespräches, jedenfalls aber vor Geschäftsabschluss auszuhändigen ist. Künftig kann sich ein Anleger im Falle einer Falschberatung also auf die Protokollierung der Beratung berufen und hält damit zugleich das erforderliche Beweismittel in den Händen. Die Beweislast für eine ordnungsgemäße und schlüssige Protokollierung trägt die Bank. Zudem wurde für fehlerhafte Anlageberatungen die kurze Verjährungsfrist an die allgemeine Verjährungsfrist des BGB von 3 auf maximal 10 Jahren deutlich verlängert.

Die neue Protokollierungspflicht gilt für alle Finanzinstrumente im Sinne des Wertpa-pierhandelsgesetzes.

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, den privaten Anleger in Zukunft besser vor vermeidbaren Verlusten und falscher Finanzberatung zu schützen. Mein Ziel ist es, einen angemessenen Anlegerschutz unabhängig vom Produkt oder Vertriebsweg zu gewährleisten. Weiterhin soll die Haftung für Produkte und den Vertrieb verschärft werden. Auch sollen alle Anbieter von Finanzprodukten der staatlichen Finanzaufsicht unterstellt werden.

Ich setze mich auch weiterhin dafür ein, die Rechte von Anlegern zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerin