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Beantwortet
Autor Frank Schäfer am 08. Februar 2010
17426 Leser · 220 Stimmen (-31 / +189)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Unerlaubte Strassenbilder im Internet bereits heute Realität (Google-Street und andere)

Sehr geehrte Frau Ministerin,

zum Thema "Erheben und Veröffentlichen von Straßen- und Gebäudebildern im Internet" zwei m.E. wichtige Fragen:

- Hinsichtlich der Überlegungen, dass Internetanbieter die betroffenen Hausbesitzer vor (!) Internetveröffentlichung um Erlaubnis fragen sollen, wird in diesem Zusammenhang immer nur von Google-Street gesprochen. Weshalb ?

Tatsächlich werden von regionalen Anbietern bereits heute Fakten geschaffen!
Beispiel: "Bilderbuch Köln" veröffentlicht seit Monaten offenbar ungefragt und flächendeckend Bilder von Kölner Liegenschaften und stellt diese in einer Art Kölner Stadtatlas ein, zur kommerziellen Verwertung.
Berücksichtigt eine Regelung zur Google-Street-Thematik auch diese regionalen "Geschäftsmodelle" ?
Dort ist man im Übrigen nicht bereit, Bilder trotz freundl. Aufforderung zu löschen (Bilderbuch Köln verweigerte mir die Löschung von Aufnahmen meines Hauses).

Ich begrüße sehr Ihre Inititiative und würde mich freuen, wenn das Recht auf das eigene Bild in Internetzeiten endlich auch das persönliche Umfeld umfasst (Haus, Vorgarten Fahrzeug etc.). Diese Bilder würden den bereits vorhandenen "Datenschatten" weiter visualisieren und v.a. komplettieren.

Über ein feedback würde ich mich freuen.

Hochachtungsvoll,
Frank Schäfer
Köln

+158

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Antwort
von Ilse Aigner am 03. Mai 2010
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Schäfer,

bei der Initiative des BMELV geht es nicht nur um „Google Street View“, sondern auch um andere Unternehmen, die ähnliche Dienste anbieten. „Bilderbuch Köln“ ist mir bekannt. Auch bei diesem Dienst würde ich mir wünschen, dass Widersprüche akzeptiert werden.

Google steht deshalb im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, weil das Unternehmen sich zum Ziel gesetzt hat, praktisch alle Häuser und Straßen in Deutschland zu erfassen und damit besonders viele Menschen betrifft und weil bei Google aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung besonders viele Daten zusammen laufen. Google hat gegenüber dem zuständigen Hamburger Datenschutzbeauftragten auch u. a. zugesagt, Widersprüche von Hauseigentümern und Mietern zu akzeptieren.

Derzeit ist die Rechtslage hierzu allerdings nicht eindeutig. Daher prüfen wir, ob eine Gesetzesänderung sinnvoll wäre, um die Rechte der Betroffenen in Bezug auf die systematische Veröffentlichung von Grundstücksaufnahmen besser abzusichern.

Mit freundlichen Grüßen