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Beantwortet
Autor Tania Sperling am 16. September 2009
13463 Leser · 109 Stimmen (-8 / +101)

Gesunde Ernährung

Europäisches Schulobstprogramm - Umsetzung?

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen zu der geplanten Umsetzung des Schulobstprogramms. Ich habe in Ihrer Pressemitteilung 203 vom 08.09.09 gelesen, dass Bewegung in den Vermittlungsausschuss der Länder gekommen ist und Sie die Hoffnung haben, dass das Gesetz diese Woche den Bundesrat passiert.

Ich bin ehrenamtlich aktiv in einem Elternverein, der in unserem Ort in Baden-Württemberg einen Kindergarten mit 4 KiGa-Gruppen als auch die Kernzeit- und Hortbetreuung in der Schule betreibt. Wir sind mit dem Hort am Montag zu Beginn des Schuljahres in die Räumlichkeiten der Schule umgezogen und betreuen in diesem Schuljahr rund 35 Hortkinder und nocheinmal ca. 30 Kernzeitkinder vor Ort in der Schule.

Da uns gesunde Ernährung sehr wichtig ist, bekommen unsere Hortkinder, die auch ein warmes Mittagessen bekommen zusätzlich Obst am Nachmittag, dass wir momentan zu 100% selbst finanzieren - und daher aus Kostengründen nicht konsequent täglich umsetzen können.

Wir haben mit großem Interesse von dem Schulobstprogramm gelesen. Wenn die Schule (eine Grund-- und Hauptschule) am Schulobstprogramm teilzunehmen könnte, wäre das eine wunderbare Möglichkeit, dass die Kinder täglich Obst bekommen könnten.

Meine konkreten Fragen lauten:
Wie ist die Umsetzung des Schulobstprogramms geplant (unter der Voraussetzung, dass das Gesetzt den Bundesrat passiert)? Was muß wo beantragt werden? Können Anträge schon jetzt gestellt werden (Unserer Erfahrung nach, dauert es immer lange, bis die "richtigen" Leute den Antrag stellen und die "richtigen" den Antrag auf dem Tisch haben.) Wer kann die Anträge stellen? Muss das über die Rektoren gehen, oder können auch Elternvertreter oder z.B. auch die Träger von Horteinrichtungen an der Schule aktiv werden?

Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Tania Sperling

+93

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Antwort
von Ilse Aigner am 09. November 2009
Ilse Aigner

Sehr geehrte Frau Sperling,

vielleicht haben Sie aus der Presse erfahren, dass der Bundesrat keinen Einspruch gegen das Schulobstgesetz eingelegt hat. Das Gesetz konnte am 29.09.2009 veröffentlicht werden, worüber ich mich sehr freue.

Das EU-Schulobstprogramm überlässt es den Mitgliedstaaten festzulegen, welche Schülerinnen und Schüler einbezogen werden sollen. Die in Deutschland für das Programm zuständigen Länder können selbst festlegen, ob und in welcher Form Schulobstprogramme eingeführt werden und an welchen Schulen sie das Programm durchführen wollen.

Sie können sich daher mit Ihren Fragen zum konkreten Vorgehen an das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum in Baden-Württemberg wenden: http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/.

Im Übrigen freut es mich sehr, dass Sie eine gesunde Ernährung in Ihrem Kindergarten groß schreiben.

Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und Bewegung" bemüht sich die Bundesregierung, ein solches Engagement auch zunehmend in die Öffentlichkeit zu tragen und die Beteiligten zu vernetzen. Im Rahmen von IN FORM fördert mein Haus auch Projekte, die eine qualitativ hochwertige Verpflegung außer Haus sicherstellen sowie die Ernährungsbildung von Kindheit an unterstützen sollen.

Ich möchte Sie hier insbesondere auf die Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kindertagesstätten hinweisen, die Sie bei der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) bestellen können. Weitere Informationen zu Projekten und Initiativen im Rahmen von IN FORM finden Sie auch auf www.in-form.de.

Mit freundlichen Grüßen