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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte
Preisangabe bei Tankstellen
Sehr geehrter Frau Ministerin Aigner,
vor kurzem ist mir aufgefallen, dass die Benzin-Preisangaben der Tankstellen irreführend für die Verbraucher sind, da die dritte Nachkommastelle stets viel kleiner dargestellt wird. Dadurch hat man stets den Eindruck, der Literpreis wäre um einen Cent günstiger als er tatsächlich ist. Außerdem frage ich mich, wie diese dritte Nachkommastelle eigentlich heißt, die ja noch kleiner als ein Cent ist.
Vielleicht können Sie mir ja helfen, dies zu verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Kauffmann
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