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Tierschutz
Tierschutzgesetz: Wo ist die Kontrolle?
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,
ich hätte da eine Frage an Sie:
Stimmt es, dass nach Beendigung der Tierversuchsvorhaben kein Abschlußbericht in Bezug auf die erzielten Ergebnisse oder den wissenschaftlichen Nutzen ausdrücklich durch die Verordnungen zum Tierschutzgesetz gefordert wird.
So seien in beinahe 40% der untersuchten Fälle weder relevante Publikationen gefunden worden, noch hätten sich Hinweise darauf ergeben, dass diese Projekte überhaupt durchgeführt worden seien.
Warum werden nicht die genehmigte Versuchsvorhaben
einer Erfolgskontrolle unterworfen, z. B. obligatorischen
Abschlussbericht, in dem insbesondere Fragen zur tatsächlichen Durchführung der Projekte, zur eingesetzten Tierzahl und zur tatsächlichen Belastung der Versuchstiere zu beantworten seien. Außerdem sei eine strenge Prüfung der Fachkunde der tierexperimentell tätigen Wissenschaftler nach wie vor dringend geboten.
Meine Frage: Wo ist die Kontrolle?
Erbitte eine Antwort von Ihnen zu dieser Problematik.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Wilkens
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