Der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht oder bewertet werden. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen jedoch auch weiterhin zur Information zur Verfügung.
Archiviert
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Gesetzgebungsverfahren
Ang.
Sehr geehrter Herr Lammert,
mein Anliegen:
Ich habe eine Tochter die nächstes Jahr die ´Volljährigkeit erreicht . Die Kindesmutter ist neu verheiratet und meine Tochter hat denn Namen des neuen Mannes angenommen (Namensänderung).
Warum wird laut Gesetz bei der Berrechnung ab der Volljährigkeit nicht der Stiefvater mit eingebunden.
Mit freundlichen Grüssen
Manfred Greth
+64
Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.