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Beantwortet
Autor Thomas Grote am 06. Mai 2008
9289 Leser · 300 Stimmen (-7 / +293)

Bundestagsabgeordnete

Erneute Erhöhung der Diäten

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident

Mit größtem Befremden habe ich der Presse entnommen, daß die Bundestagsabgeordeten erneut über eine Diätenerhöhung befinden sollen.
Es steht für mich außer Frage, daß Bundestagsabgeordeten ein angemessenes Einkommen durch ihre Tätigkeit zustehen muß.

Es ist jedoch nicht vertretbar, daß pauschal durch die Anhebung der Gehälter im öffentlichen Dienst eine Erhöhung der Diäten IM SELBEN RAHMEN zu begründen ist. Zumal es sich um Gehälter im oberen Einkommensbereich handelt! In aktuellen Tarifabschlüssen wurden erhöhte Bezüge immer durch höhere Arbeitszeiten erzielt. Ich kann nicht erkennen, daß sich dieser Mechanismus auch bei Abgeorneten wiederfinden. Darüberhinaus haben auch die letzten größeren Tarifrunden nicht zu Steigerungen des Reallohnes geführt. Dies gepaart mit der derzeitigen allgemeinen Preissteigerungssituation führt eher zu Reallohn-Nullrunden!

Daher ist eine erneute Diätenerhöhung nicht geeignet das Verständnis für unsere "Volksvertreter" zu fördern. Pläne wie diese fördern wohl eher Unverständnis, Ablehnung und das Gefühl, daß an mancher Stelle mit mehrerlei Maßstab gemessen wird. Gemäß der Devise Wasser predigen, Wein trinken.

Organisationen, wie der Deutsche Bundestag mit seinen Mitgliedern müssen vorbildlich handel, nicht egoistisch. Ansonsten könnte man ja als Wahlbürger auch mal eine Forderung nach Verschlankung unserer Politik stellen. Zum Beispiel die Halbierung der Abgeordetenzahl. Dann hätte man auch einen probaten Weg zur Gegenfinanzierung von Kosten gefunden.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Grote

+286

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Antwort
aus dem Bundestag am 17. Mai 2008
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Grote,

grundsätzliche Information zum Thema Abgeordnetenentschädigung können Sie einer ausführlichen Stellungnahme von uns vom 10. Januar dieses Jahres entnehmen:

http://www.direktzu.de/bundestagspraesident/messages/14608

Zu Ihren konkreten Fragen ist Folgendes zu sagen: Die Orientierung der Abgeordneten-Diäten an der Bezahlung des Öffentlichen Dienstes ist gesetzlich festgelegt. Denn das Abgeordnetengesetz schreibt seit mittlerweile mehr als dreißig Jahren vor, dass ein Bundestagesabgeordneter so viel verdienen soll wie ein Bürgermeister einer kleineren Stadt oder Gemeinde mit 50.000 bis 100.000 Einwohner (Besoldungsgruppe B6). Diesen Maßstab haben damals gleich zwei Kommissionen vorgeschlagen, und er ist in der Sache nach wie vor überzeugend. Denn in ihm spiegelt sich die Verantwortung wider, die ein Abgeordneter trägt, von denen jeder einen Wahlkreis mit etwa 160.000 – 250.000 Einwohnern vertritt. Mit der Gesetzesänderung 1995 wurde dieser Maßstab noch um die Bezugsgröße der Bezüge eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6) ergänzt und ausdrücklich in das Abgeordnetengesetz aufgenommen, da sie – wie Abgeordnete auch – bei der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Wenn sich jetzt die geplante Erhöhung an den aktuellen Tarifabschlüssen im Öffentlichen Dienst orientiert, entspricht das also den Bestimmungen des Gesetzes.

Im Übrigen kann ich Ihnen versichern, dass die Abgeordneten nicht gerade glücklich darüber sind, selbst über ihre Bezahlung befinden zu müssen, wie es ihnen das Bundesverfassungs­gericht auferlegt hat. Denn was immer sie entscheiden – der Vorwurf der Selbstbedienung ist ihnen gewiss.

Zu Ihrem Hinweis auf die Arbeitszeiten ist zu sagen, dass es für Mitglieder des Deutschen Bundestages keine „geregelte“ Wochenarbeitszeit gibt. Sie können jedoch davon ausgehen, dass die meisten Abgeordneten auf eine 60- bis 70-Stunden-Woche kommen. Auf unserer Homepage können Sie sich einen Eindruck davon machen, wie eine typische Sitzungswoche aussehen kann:

http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2008/19198795_kw03...

Noch einen Hinweis zum Stand des Verfahrens: Nach erster Beratung im Plenum am 09. Mai 2008 wurde der Entwurf an die zuständigen Ausschüsse (u. a. an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung) überwiesen. Eine weitere Beratung im Plenum in Form der zweiten und dritten Lesung steht noch aus und kann frühestens in der nächsten Sitzungswoche vom 26. bis 30.5. stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Presse und Kommunikation