Sehr geehrter Herr Gold,
der Bundestagspräsident hält die Debatte darüber, wie unser politisches System weiterentwickelt werden kann, für wichtig. Auch er selbst hat dazu Vorschläge in die Diskussion eingebracht, etwa die Verlängerung der Wahlperiode des Bundestages auf fünf Jahre. Es gibt naturgemäß unterschiedliche Ansichten darüber, ob und welche verfassungsrechtlichen Änderungen sinnvoll sind. In jedem Fall gilt, dass dafür angesichts der erforderlichen Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat viel Überzeugungsarbeit zu leisten ist. An mangelnden Mehrheiten scheiterten in der Vergangenheit etwa Überlegungen für Plebiszite auf Bundesebene oder auch fraktionsübergreifende parlamentarische Initiativen zum Familienwahlrecht.
Breiter Konsens besteht dagegen in einer Frage, die auch in dem von Ihnen erwähnten Diskussionsbeitrag thematisiert wird: die Notwendigkeit, die öffentlichen Haushalte nachhaltig zu konsolidieren. Bundestag und Bundesrat haben 2009 – im Zuge der schwersten Rezession der Nachkriegsgeschichte – die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Damit besteht nun für Bund und Länder die verfassungsrechtliche Verpflichtung, ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.
Inwieweit darüber hinaus bestimmte Vorschläge des besagten Beitrags Unterstützung in den Fraktionen oder bei einzelnen Abgeordneten finden, erfragen Sie bitte unmittelbar bei den Fraktionen. Die Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.bundestag.de/bundestag/fraktionen/index.html.
Konkrete Anregungen für parlamentarische Initiativen können Sie auch an den Petitionsausschuss richten, der Ihre Eingabe unter bestimmten Voraussetzungen gerne als öffentliche Petition behandelt, so dass sie von Gleichgesinnten unterzeichnet werden kann. Weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar unter: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/index....
Zu Ihrem letzten Punkt: Die Debatte über die Zusammenlegung von Bundesländern ist ein „Dauerbrenner“ und fast so alt wie die Bundesrepublik selbst. Vorschläge dazu werden immer wieder in die Diskussion eingebracht, auch aus dem parlamentarischen Raum. Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes bedürfen nach Artikel 29 Absatz 2 des Grundgesetzes einer Bestätigung durch Volksentscheid. Der vorerst letzte Versuch – die geplante Fusion der Länder Berlin und Brandenburg im Jahr 1996 – scheiterte nicht an der Politik, sondern an den Bürgern, die diesen Schritt nicht mitgehen wollten. Dieses Ergebnis kann man auch als Indiz verstehen: dass nämlich die Länder eine lange geschichtliche Tradition haben und Ausdruck der gewachsenen Vielfalt der regionalen Kulturen sind. Die föderative Grundstruktur der Bundesrepublik Deutschland sollte jedenfalls nicht allein nach Kosten- und Effizienzgesichtspunkten beurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation