Sehr geehrter Herr Ebert,
staatliche Lebensmittelvorräte für den Fall von etwa durch Naturkatastrophen entstehenden Engpässen gibt es in der Tat. Sie werden vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und von der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft verwaltet.
In Deutschland bestehen einige rechtliche Regelungen, um die Nahrungsmittelversorgung auch in Krisensituationen zu gewährleisten: so etwa das Ernährungssicherstellungsgesetz und das Ernährungsvorsorgegesetz. Die für die Lebensmittelvorräte erforderlichen finanziellen Mittel müssen natürlich ebenfalls im Haushaltsplan vom parlamentarischen Gesetzgeber bewilligt werden. Das entsprechende Budget beträgt 2008 18,35 Millionen Euro.
Weitergehende Informationen über die Lebensmittelnotvorräte sind unter http://www.ernaehrungsvorsorge.de abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation