Sehr geehrte Frau Hoffmann,
die Landesregierung kann den fehlenden Netzanschluss von 500 errichteten Windenergieanlagen in Brandenburg nicht bestätigen. Die zuständigen Netz- betreiber schließen Windenergieanlagen an das öffentliche Versorgungsnetz an. Gleichzeitig weisen sie jedoch daraufhin, das bei Netzüberlastungen die Windenergieanlagen nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) heruntergeregelt bzw. abgeschaltet werden können. Das EEG finden Sie in der aktuellen Fassung von 2012 unter folgendem Link: http://www.erneuerbare-energien.de/erneuerbare_energien/g... .
Die zunehmende Einspeisung durch regenerativen Strom belastet zunehmend die bundesdeutschen Übertragungs- und Verteilnetze. Um diesen Strom in die Verbrauchszentren abführen zu können, hat die Bundesnetzagentur in dem gerade veröffentlichten "Netzentwicklungsplan Strom 2012" bestätigt, dass neben Netzverstärkungsmaßnahmen auch drei neue Höchstspannungstrassen vom Norden in den Süden der Republik gebaut werden müssen. Auch in der 110 kV Verteilnetzebene sind erhebliche Anstrengungen notwendig. Für Bran- denburg verweise ich in diesem Zusammenhang auf die "Fortführung der Studie zur Netzintegration der Erneuerbaren Energien im Land Brandenburg" der BTU Cottbus vom Juli 2011. Den Netzentwicklungsplan finden Sie unter: http://www.netzentwicklungsplan.de/ und die Netzstudie der BTU Cottbus sowie weitere Informationen zum Netzausbau unter www.energie.brandenburg.de .
Kritisch sehe ich die Berichterstattung über zunehmende Eingriffsmaßnahmen zur Netzstabilisierung durch das Herunterregeln bzw. das kurzfristige Ab- schalten von Windenergieanlagen. Hier vermelden die Netzbetreiber steigende Zahlen. Fakt ist aber auch, dass in 2011 in Deutschland 48.883 GWh an Wind- energie in das öffentliche Netz eingespeist wurden (Quelle: BMU). Dem gegenüber stehen lediglich 407 GWh (Quelle: Studie des Beratungsunter- nehmen Ecofys im Auftrag des Bundesverbands Windenergie), die nicht ein- gespeist werden konnten. Somit kann festgehalten werden, dass über 99 % der Windstromproduktion auch in das Stromnetz gelangten.
In wie weit bei der geplanten Errichtung von Windenergieanlagen ausreich- ende Netzanschlusskapazitäten vorhanden sind, ist bei der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz kein Prüfungskriterium. Hier verfügt das Land Brandenburg auch nicht über eine entsprechende Regelungs- kompetenz.
Zu den von Ihnen aufgeführten steigenden Strompreisen und einer „Kapital- umverteilung von unten nach oben“ möchte ich Folgendes anmerken: Die Energiewende, das heißt der Umbau der Energieversorgung ohne Atom- kraftwerke und sobald als möglich auch ohne fossile Kraftwerke hin zu den Erneuerbaren Energien, wird von einer deutlichen Mehrheit der deutschen Bevölkerung mitgetragen. Laut einer Umfrage von TNS Infratest von Oktober 2012 finden im Schnitt 94% der Deutschen den Ausbau „wichtig“ bis „außer- ordentlich wichtig“.
Ein solcher Systemwechsel ist mit Kosten verbunden. In wie weit der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich auch künftig über eine EEG-Umlage finanziert werden soll, oder über ein Steuermodell, wird derzeit kontrovers diskutiert.
Nach einer Studie von trend research mit Bezugsjahr 2010 gehören 51,5, % aller Windenergieanlagen in Deutschland Privatleuten. Und das sind auch „ganz normale“ Bürger, die sich zusammen getan haben, um eine Wind- kraftanlage oder einen Windpark zu errichten. Lediglich 15,5 % aller Wind- energieanlagen sind im Besitz von Banken und Fondsgesellschaften.
Zu den Möglichkeiten, sich beim Ausbau der erneuerbaren Energien selbst zu beteiligen, informiert die Broschüre zu „Möglichkeiten und Grenzen des Ein- satzes regionaler Bürgerbeteiligungsmodelle beim Ausbau erneuerbarer Energien in Brandenburg“. Diese Studie können Sie unter folgendem Link abrufen: http://www.energie.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c... .
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
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