Sehr geehrte Frau Klein,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Ein Tarifvertrag legt die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen fest, auf die sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber geeinigt haben. Dazu gehören zum Beispiel Regeln über die Höhe der Löhne und Gehälter, Arbeitszeiten und Urlaub. Die Anwendung der Regeln kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Tarifverträge gelten zwingend, wenn das staatlich festgesetzt ist oder wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglieder der Tarifvertragsparteien (Tarifpartner) sind.
Tarifauseinandersetzungen sind grundsätzlich Sache der Tarifparteien. Eine Möglichkeit der tariflichen Auseinandersetzung sind Streiks. Das Streikrecht ist ein verbrieftes Recht in Deutschland. Zu streiken gehört zur grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie. Darin darf und will die Bundesregierung nicht eingreifen.
Erfreulicherweise haben sich die Tarifpartner Bahn und GDL auf eine Schlichtung verständigt. Es gilt jetzt eine Friedenspflicht bis zum 17. Juni.
Eine ähnliche Frage zum Streik bei der Bahn haben wir bereits am 21. März ausführlich beantwortet: http://direktzu.de/kanzlerin/messages/bahnstreik-58959#id...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 23. April 2015
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