Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.
Warum muss man nach den Tot seiner Ehefrau (24 Jahre verheiratet) wider die Steuerklasse 1 annehmen? Man ist doch schon so gestraft genug .Bei einer Scheidung oder so würde ich das ja verstehen. Aber im Todesfall. Ich bekomme ja noch nicht mal Rente für Sie.
Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Möhring
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