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Autor Diana Winterfeld am 04. Januar 2013
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Familienpolitik

Hartz VI bei Jugendlichen

Sehr geehrte Bundeskanzlerin

Ich bin seit 2001 alleinerziehende Mutter und geschieden. Habe 2 Söhne, 18 und 15 Jahre alt.
Mein Ex-Mann hat sich noch nie wirklich bemüht um seine Kinder und auch kaum Unterhalt bezahlt.
Wir bekommen Hartz IV zu meinem 400€-Job dazu. Als klar war, dass mein Sohn eine Ausbildung im Handwerk sucht, haben wir alles versucht, dass er eine Ausbildung bekommt.
Mit viel Bewerbungsschreiben und freiwilligem Praktikum hat er es geschafft, eine Lehrstelle zu bekommen.
Da er im August 18 geworden ist und ab dem 1.August seine Ausbildung begonnen hat, bekomme ich 230€ weniger vom Amt.
Würde ich ihm diese Summe vom Gehalt abziehen, bekäme er nur noch 95€.
Davon müsste er noch die Busfahrkarte von 65€ bezahlen.
Soll das gerecht sein?
Solche Jugendlichen müssten unterstützt und nicht bestraft werden.
Jugendlichen, die kein Bock zum Arbeiten haben, sollte man das Geld kürzen und nicht andersrum.
Deshalb trete ich an Sie ran, um dieses Problem zu lösen.
Wir und viele andere Familien, in denen es ähnlich ist, sollten Ihre Aufmerksamkeit erhalten.

Mit freundlichen Grüßen D.Winterfeld

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  1. Autor Hermi Martens
    am 13. Januar 2013
    1.

    Ihr Sohn ist inzwischen volljährig und gilt somit als erwachsen. Er hat durch seine Ausbildung Einkommen. Zum erwachsen werden gehört auch Verantwortung für sein Leben zu übernehmen.

    Erwarten Sie jetzt, das der Steuerzahler weiterhin für den Lebensunterhalt aufkommen muss obwohl der Sohn eigenes Einkommen (auch wenn es wenig ist) hat? Das Einkommen wird vom Jobcenter ja auch bereinigt, sodass Ihnen nicht das ganze Einkommen angerechnet wird.

    Von Hartz IV alleine (wie es vorher war) wird er sicher keine 95 € Taschengeld von Ihnen erhalten haben oder?

    Was sollen denn die Alleinerziehenden machen, die Vollzeit arbeiten gehen, keinen Kindesunterhalt bekommen und auch nur knapp über dem Hartz IX Satz liegen und nichts dazu bekommen?

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