Sehr geehrter Herr Stange,
die gesamten Planungen für den Ausbau von Schönefeld zum BBI sind von Anfang an von dem Bemühen einer größtmöglichen Verträglichkeit von internationalem Luftverkehr, der für die weltweite Anbindung der Region unersetzbar ist mit dem Bedürfnis der Anwohner nach Ruhe und Sicherheit getragen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dies 2006 auch entsprechend honoriert und gleichzeitig die Bedenken der Anwohner berücksichtigt und in Teilbereichen die Lärmgrenzwerte verschärft sowie flugfreie Nachtzeiten bestimmt. Die für den zukünftigen BBI geltenden Grenzwerte und Nachtflugregelungen entsprechen dem nur an wenigen europäischen Flughäfen erreichten Optimum. Die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen werden, wie vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgegeben, entsprechend dem Baufortschritt umgesetzt.
Ich bin der Überzeugung, dass damit ein positiver Kompromiss zwischen dem Bedürfnis der Anwohner, der Wirtschaftlichkeit des Flughafens sowie der Notwendigkeit, die Hauptstadtregion in die Waren- und Verkehrsströme der Welt zu integrieren, erreicht wurde. Nur so können Wirtschaftswachstum gesichert und Arbeitsplätze geschaffen werden. Bereits der Bau des Flughafens beweist das.
Das „Bündnis am Boden“ lebt. Direkt nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts habe ich die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Brandenburg und Berlin gebeten, ein regionales Forum zu schaffen, dem die Bürgermeister der Umlandgemeinden des BBI sowie Vertreter der Bezirke und des Senats von Berlin angehören. Dort wurde ein „Gemeinsames Strukturkonzept Flughafenumfeld Berlin Brandenburg International (BBI)“ erarbeitet, das in diesem Frühjahr von allen am Prozess Beteiligten unterzeichnet und in den zuständigen kommunalen Gremien breit diskutiert wurde. Dieses Konzept wird Schritt für Schritt umgesetzt werden und die wirtschaftliche, verkehrliche aber auch soziale Entwicklung der Region aktiv unterstützen. Dabei steht die kommunale Selbstverwaltung an erster Stelle, d. h. der Interessensausgleich zwischen den Gemeinden wird von diesen selbst organisiert, die Landesregierung unterstützt diesen Prozess bei Bedarf. All dies geschieht nicht im Interesse der örtlichen Verwaltungen, sondern im Interesse der in den Gemeinden lebenden Bürgerinnen und Bürger, vertreten durch die Bürgermeister und die kommunalen Verwaltungen.
Erlauben Sie mir aber auch festzustellen, dass wer den Dialog sucht, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht in Frage stellen darf. Sogenannte „Dialogangebote“, die das Leipziger Urteil nicht achten und wie z. B. der Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. die Umsiedlung sämtlicher KITAS, Schulen und Sporteinrichtungen aus dem Flughafenumfeld fordern, verhindern jeglichen Dialog . Die Landesregierung ist zu konstruktiven Gesprächen bereit und hat dies in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, z.B. wurde mit dem „Gemeinsamen Strukturkonzept“ für die Region ein Entwicklungsansatz geschaffen, der allen Beteiligten Nutzen bringen wird.
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