Sehr geehrter Herr Rammelt,
seien Sie versichert: Die Unantastbarkeit des Grundgesetzes und damit auch die Freiheit eines jeden Bürgers ist für mich das höchste Gut unserer Demokratie.
Wie Sie wissen ist das BKA-Gesetz erst nach zum Teil sehr kontrovers geführten Debatten aller Parteien und intensiver Prüfung der einzelnen Regelungen Ende letzten Jahres verabschiedet worden und zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Brandenburg hat im Bundesrat einer Überweisung an den Vermittlungsausschuss zugestimmt. Dort sind noch einige wichtige Änderungen als Kompromissvorschlag eingebracht worden, so z.B. die Streichung der Eilfallregelung bei der Onlinedurchsuchung.
Zwar darf das BKA nun auch präventiv, d.h. im Vorfeld einer konkreten Gefahr, mit dem Ziel der Verhütung von bestimmten terroristischen Straftaten tätig werden, jedoch ist das Aufgaben-gebiet auf diese terroristischen Gefahren beschränkt. Aktiv werden kann es dann, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, bei der die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um Übernahme ersucht.
In der Diskussion um den Schutz der Privatspähre sollten wir auch bedenken, dass Behörden gesetzlich verpflichtet sind, Daten grund-sätzlich nur für die Zwecke zu verwenden, für die sie erhoben wur- den. Auch die Möglichkeiten der Weitergabe und Verknüpfung von Daten sind gesetzlich strikt festgelegt und entsprechende
Sicherungsmechanismen vorgesehen.
Oftmals wird mit Unverständnis reagiert, wenn vorhandene Daten – etwa für die Erhebung der Lkw-Maut - nicht für die Strafverfolgung genutzt werden können, weil dies vom Gesetz nicht vorgesehen ist. Auf der anderen Seite ist aber unstrittig: Seit den Terroranschlägen vom 11.09.2001 sind internationale und nationale Sicherheitsmaß-nahmen notwendig, um Terroranschläge zu verhindern. Insofern ist die Novelle des BKA-Gesetzes eines der wichtigsten Reformvorhaben des Bundes im Sicherheitsbereich.
Im Übrigen hat sich auch Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm zum Thema „Schutz der Privatspähre" in seinem direktzu-Bereich geäußert (Link: http://www.direktzu.de/schoenbohm/messages/18216).
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Platzeck
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