Sehr geehrter Herr Mencke,
wenn Sie Antworten der vergangenen Monate auf meinem Portal zurück verfolgen, werden Sie feststellen, dass Fragen der Verkehrsinfrastruktur und der Betroffenheit von Anwohnern immer wieder eine Rolle spielen und emotional diskutiert werden. Das ist natürlich auch beim größten Infrastrukturprojekt unserer Hauptstadtregion, dem Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI), so. Mir ist bewusst, dass Beschlüsse, die derartig große Vorhaben betreffen, immer einen Kompromiss zwischen verschiedenen Interessen darstellen. Das kann auch gar nicht anders sein. Die Kehrseite ist aber: Im Regelfall wünschen sich alle Beteiligten eines Planfeststellungsverfahrens ein stärkeres Eingehen auf die jeweiligen Interessen, als der Beschluss am Ende darstellen kann.
Doch nun zu Ihrem konkreten Anliegen: Die selbstständige Planfeststellungsbehörde des Landes Brandenburg hat einen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss veröffentlicht, der die Hinweise des Bundesverwaltungsgerichts zum Flughafen BBI vom 16. März 2006 aufnimmt und umsetzt.
Ich bitte um Verständnis, dass die Landesregierung ein Klageverfahren gegen ein Projekt, das sie selbst befördert und für das einzelne Mitglieder der Landesregierung Aufsichtsratsfunktionen bei der Flughafengesellschaft Berlin Schönefeld ausüben, nicht unterstützen wird. Ich kann Ihnen aber versichern: Wie auch in den bisherigen Musterklageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2004 wird sich die Landesregierung so verhalten, dass den Klägern keine unnötigen Kosten während der Gerichtsverfahren entstehen. Weiter gehende finanzielle Zugeständnisse sind nicht möglich.
Auch das hessische Verkehrsministerium hat im Übrigen erst kürzlich der Darstellung widersprochen, wonach die dortige Landesregierung Klagen gegen den Frankfurter Flughafen unterstützen würde.
Mit freundlichen Grüßen
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