Sehr geehrter Herr Olsen,
die Beantwortung Ihrer Frage gibt mir die Gelegenheit nochmals zu erklären, dass die Landesregierung sich bei der Personalie Rainer Speer genau an die gesetzlichen Bestimmungen des Beamtenrechts gehalten hat. Nach seinem Rücktritt als Minister ist Herr Speer entsprechend dem Brandenburgischen Ministergesetz in den Landesdienst zurück gekehrt, denn seit seiner Berufung als Finanz- und später als Innenminister ruhte sein Beamtenverhältnis. Es war jedoch für ihn, der zuvor das Amt eines Staatssekretärs bekleidet hatte, keine geeignete Position frei. Als politisch interessierter Zeitgenosse wissen Sie: alle in Frage kommenden Posten sind derzeit gut besetzt und ich habe nicht vor, die Zahl der politischen Beamten, wozu Staatssekretäre gehören, zu erhöhen. Deshalb musste Herr Speer in den Ruhestand versetzt werden. So ist im Übrigen auch in der Vergangenheit verfahren worden, wenn die Besetzung der Stellen von politischen Beamten - insbesondere nach einem Regierungswechsel entsprechend dem Wählerauftrag – neu vorgenommen werden musste. Zudem sprechen wir hier über keine explizit Brandenburger Praxis, sondern über ein Verfahren, das auch in anderen Bundesländern und beim Bund so gang und gäbe ist.
Was die von Ihnen, sehr geehrter Herr Olsen, angesprochene öffentliche Wahrnehmung angeht, so kann ich Ihnen heute sagen, dass wir zwar beim Beamtenrecht keinen Spielraum zur Korrektur haben. Wohl aber prüfen wir, ob bei der Höhe des Übergangsgeldes oder bei den Anrechnungsvorschriften Änderungen notwendig sind.
Mit freundlichen Grüßen
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