Sehr geehrter Herr Krüger,
ich denke, Ihr Eintrag bewegt zahlreiche Eltern. Das zeigt auch die hohe Zahl der Aufrufe Ihres Beitrages. Auch ich erlebe hier in Potsdam - insbesondere an den Wochenenden - das von Ihnen Geschilderte. Die vielen liebevoll gestalteten Kinderspielplätze werden gern angenommen. Sie sind nicht nur Treffpunkt für viele Kinder, sondern auch Kommunikationspunkt für junge Eltern. Genau deshalb müssen wir sie erhalten und es muss dafür gesorgt werden, dass unsere Kinder sicher diese Plätze erreichen können.
Das ist natürlich auch der Landesregierung Brandenburg bewusst. Wir haben Maßnahmen gefördert, die die Schul- und Spielwege sicherer machen. So wurden 2011 rund 800.000 € in die Erhöhung der Sicherheit der Schul- und Spielwege investiert. Wichtig ist natürlich auch, dass das Thema Wegesicherheit in der Öffentlichkeit ernst genommen wird. Dazu ist – und da gebe ich Ihnen vollkommen recht – eine abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit notwendig. Ein Baustein dafür ist der bis Ende des Jahres vom Forum für Verkehrssicherheit erarbeitete Leitfaden zur Schul- und Spielwegsicherung für das Land Brandenburg. Dieser Leitfaden könnte künftig für Kreis- und Stadtverwaltungen, Polizei, Ordnungsämter sowie für Elternverbände und Verkehrswachten eine Richtschnur der Öffentlichkeitsarbeit sein. Der Leitfaden wird selbstverständlich auch im Internet veröffentlicht und mit Info-Flyern bekannt gemacht.
Doch noch einmal zurück zum eigentlichen Problem: Grundsätzlich müssen an Zugängen zu Kinderspielplätzen Sichtfelder von ca. 35 Metern in beiden Richtungen vorhanden sein. Leider wird dies nicht immer beachtet. Um Sichteinschränkungen zu vermeiden, sollte daher das Abstellen von Fahrzeugen etwa durch Überquerungsstellen und Warteflächen erschwert oder ausgeschlossen werden. Aber nicht nur Fahrzeuge können das frühzeitige Erkennen von Kindern verhindern. Auch ungünstig aufgestellte Verkehrszeichen, ungeeignete Bepflanzung, Werbeplakate oder Schaltkästen können ebenfalls Unfälle begünstigen. Das haben wir alle schon gesehen. Aber, sehr geehrter Herr Krüger, es ist auch Tatsache, dass Spielplätze und deren Umfeld in Brandenburg keine Unfallschwerpunkte bilden. Unfälle mit Kindern im Alter zwischen 6 und 10 Jahren, die Spielplätze in der Regel ohne Begleitung aufsuchen, sind in den letzten 2 Jahren nicht registriert worden. Insofern kann angenommen werden, dass wir es eher mit einzelnen Problemen zu tun haben. Ungeachtet dessen sollten wir dieses Thema sehr sensibel angehen.
Sehr geehrter Herr Krüger, ich darf davon ausgehen, dass Sie einen speziellen Kinderspielplatz im Blick haben, dessen Zugänge regelmäßig versperrt sind. Insofern kann ich Ihnen empfehlen, sich mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, dem zuständigen Ordnungsamt oder der Gemeindevertretung in Verbindung zu setzen. Die Straßenverkehrsbehörde leitet die örtliche Unfallkommission und könnte verkehrsrechtliche Anordnungen treffen. Das Ordnungsamt könnte seine Tätigkeit auf örtliche Schwerpunkte konzentrieren und die Gemeinde könnte gegebenenfalls Förderanträge für Übergänge beim Landesbetrieb für Straßenwesen einreichen. Damit stehen Ihnen drei unabhängige Instrumente zur Verfügung, die in der Regel zum Erfolg führen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Platzeck
Kommentare (1)Öffnen
am 02. April 2012
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