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Beantwortet
Autor Joachim Buchenau am 27. August 2009
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Platzreservierung bei DB (man kauft "die Katze im Sack")

Sehr geehrte Frau Ministerin,

1) haben Sie sich schon einmal folgenden Sachverhalt angesehen?

Wenn man bei der Bahn AG online einen Sitzplatz bucht, kann man zwar einen Wunsch angeben (Präferenz z.B. Fensterplatz etc.), erhält jedoch dann nicht unbedingt diesen Wunsch erfüllt, muß aber dennoch dann den Preis für einen Platz entrichten, den man so nicht wollte bzw. den man auch ohne die Zahlung von 4 EUR (bei gleichzeitigem Ticketkauf dann "nur" 2 EUR) hätte im Zug selbst finden können. Meine Erfahrungen zeigen, daß (fast) immer ein Einzelplatz zu finden ist.

Die Bahn AG zwingt durch diesen Modus sozusagen "die Katze im Sack" zu kaufen.

Warum hat es die Bahn bislang nicht geschafft / gewollt, vor dem Kaufabschluß den von ihr zugewiesenen Platz aufzulisten, um so dem Kunden den Abbruch des Kaufes zu ermöglichen?!? Daß eine differenzierte Platzauswahl durchaus computertechnisch möglich ist, zeigen diverse Fluggesellschaften durch ihren Web-check-in Modus, wo man die jeweils zu wählenden Plätze vor Festlegung einsehen kann.

Interessant ist, daß die Bahn zwar oft nach Buchung eine Online-Umfrage zur Qualität ihres Sitzplatzbuchungsverfahrens zur "Qualitätsverbesserung" durchführt, jedoch auf diesen wesentlichen Aspekt bislang mit keiner Änderung / Verbesserung reagiert hat. Dies meine Erfahrungen seit 2 1/2 Jahren.

2) Sehen Sie Möglichkeiten, hier Abhilfe zu schaffen? Wie kann man die DB dazu bringen, Ihre entsprechende Software so zu programmieren, daß man bei einem nicht erwünschten Platz den Kauf unverzüglich, also auch online, stornieren kann?

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Bemühen.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Buchenau M.A.

+91

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Antwort
von Ilse Aigner am 13. Oktober 2009
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Buchenau,

das in meinem Haus zuständige Referat hatte anlässlich Ihres Anliegens die Deutsche Bahn um Erläuterungen zum Platzreservierungssystem gebeten und Ihre Beschreibung nachvollzogen: Die Deutsche Bahn AG unterscheidet bei der Platzreservierung zwischen so genannten "harten" und "weichen" Kriterien. Dies beruht nach Aussage der DB AG auf Erkenntnissen, die durch Kundenbefragungen gewonnen wurden. Danach sei etwa die Wahl zwischen Großraum und Abteil ein hartes Auswahlkriterium, die Wahl zwischen Fenster- und Gangplatz dagegen ein weiches Auswahlkriterium. Während die Nichterfüllbarkeit von harten Kriterien zum Verzicht auf die Reservierung führen könne, stehe bei weichen Kriterien der Wunsch nach einer Reservierung im Vordergrund, auch wenn sie vom Fahrgastwunsch abweicht.

Das bedeutet, der Kunde muss bei der Reservierung von Sitzplätzen zwischen den Optionen "unbedingt" und "Wunsch wenn möglich" im Online-Formular unterscheiden:

Bei Kriterien "Platz im Großraum", "Platz im Großraum mit Tisch" und "Platz im Abteil" kann der Fahrgast die Option "unbedingt" wählen. In diesem Fall erhält er vor der endgültigen Buchung des Platzes eine Information, wenn sein Sitzplatzwunsch nicht erfüllbar ist. Anschließend kann er sich entscheiden, ob er den möglichen Sitzplatz dennoch buchen oder auf die Sitzplatzreservierung verzichten möchte. Bei Verzicht wird ihm keine Reservierungsgebühr berechnet. Hier wird Ihrem Anliegen von der DB AG bereits jetzt entsprochen. Bei anderen Kriterien wie "Fensterplatz" oder "Gangplatz" kann ein Fahrgast allerdings derzeit nur die Option "Wunsch wenn möglich" wählen. Die Option "unbedingt" steht nicht zur Verfügung. In diesem Fall wird der gewünschte Platz gebucht, soweit er verfügbar ist. Sofern ein dem Wunsch entsprechender Platz nicht verfügbar ist, erhält der Fahrgast automatisch eine Reservierung der anderen Kategorie. Ein Verzicht auf die Reservierung ist folglich nicht mehr möglich.

Dass auch diese Reservierung bezahlt werden muss, halte ich für angemessen. Denn als Gegenleistung für die Reservierungsgebühr erhält der Fahrgast eine Sitzplatzgarantie. Im Unterschied zum Flugverkehr, bei dem eine Beförderung zwingend an einen Sitzplatz gebunden ist, werden Fahrgäste im Bahnverkehr ja auch dann befördert, wenn sie nicht über einen Sitzplatz verfügen. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass die Deutsche Bahn angekündigt hat, zukünftig auch bei den so genannten "weichen" Kriterien eine Verfügbarkeitsinformation anbieten zu wollen. Wann dies umgesetzt werde, konnte die DB AG gegenwärtig noch nicht sagen. Ich versichere Ihnen, dass mein Haus hier am Ball bleiben wird und beobachten wird, ob die angekündigten Änderungen erfolgt sind.

Mit freundlichen Grüßen