Sehr geehrter Herr Kläre,
nach Untersuchungen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter ist der Einsatz von Energiesparlampen nicht bedenklich. Vielmehr halten die Strahlung und die elektrischen sowie magnetischen Felder die internationalen Grenzwertempfehlungen ein. Im Gegenteil: Beim direkten Blick in eine Lichtquelle könnte das Auge durch den Blaulichtanteil einer Glühlampe sogar deutlich stärker gefährdet sein als durch die entsprechende Emission einer Kompaktleuchtstofflampe.
Mit Ihrem Hinweis auf den Quecksilbergehalt haben Sie allerdings Recht: Beim Zerbrechen der Lampen können geringe Mengen an Quecksilber austreten. Von daher sollte man beim Austausch verbrauchter Lampen sehr sorgsam sein. Kommt es zum Bruch, empfehlen Experten die Reste mit einem feuchtem Tuch aufzunehmen, luftdicht in einer Plastiktüte zu verpacken und bei der zuständigen Schadstoffstelle, z.B. den Recyclinghöfen der kommunalen Entsorgungsträger, zu entsorgen. Sie sollten nicht staubsaugen und den Raum anschließend auch gut Lüften, genau wie Sie schreiben.
Weitergehende Informationen können Sie auch auf der Homepage des Umweltbundesmates unter www.uba.de/energie/licht sowie der Homepage des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS)unter www.bfs.de/elektro/ finden.
Verbraucher müssen sich insofern schon etwas umstellen. Aber sehen Sie doch auch mal die Vorteile: Durch die neue Regelung werden nach Berechnungen der Europäischen Kommission bis zum Jahr 2020 mehr als 15 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart. Bis zu 75 % der für Beleuchtungszwecke eingesetzten Stromkosten lassen sich einsparen. Somit wird seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU auch ein beachtlicher Beitrag zum internationalen Klimaschutz geleistet.
Mit freundlichen Grüßen