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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte
Verbraucherschutzgesetz für Banken
Sehr geehrte Frau Aigner,
nachdem Sie das Verbraucherschutz-Gesetz für Banken erlassen haben, dass bei einer tel. Beratung durch die Bank erst ein schriftliches Protokoll erstellt werden muss, bevor ein Wertpapierauftrag erteilt werden kann, bitte ich um Rückantwort, da meine Bank mir mitteilt, dass ab 1.1.2010 keine Wertpapierauftrgäge mir Beratung mehr durch meine Bank durchgeführt werden dürfen.
Offensichtlich ist bei diesem Gesetz ein "handwerklicher Fehler" passiert, denn es ist mir nicht mehr möglich, über eine Aktie eine tel. Beratung einzuholen und dann sofort einen Kauf-bzw. Verkaufsauftrag zu erstellen, oder wird dieses Gesetz nochmals modifiziert? Wer ersetzt mir dann den möglichen entstandenen Schaden?
Über eine plausible Antwort würde ich mich freuen.
Vielen Dank,
Michael Köhler
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