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Beantwortet
Autor Horst Reinel am 04. September 2009
14588 Leser · 152 Stimmen (-14 / +138)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

DSL Abzocke

Sehr geehrte Frau Aigner,
ich möchte Sie bitten gegen die fragwürdigen Methoden der DSL Anbieter vorzugehen. Unser Anbieter (1&1) bietet 3 verschiedene Flatrates an. 2000 mit bis zu 2000 M/bit für 19,90, 6000 für 24,90 und 16000 für 29,90, jeweils inklusive Telefonflat. Da man ja das schnellste möchte, habe ich 16000 abgeschlossen, als ich online ging und die Geschwindigkeit getestet hatte, war die Geschwindigkeit bei weniger als 2000, dies wurde mir auf Nachfrage von 1&1 bestätigt und darauf hingewiesen, daß in naher Zukunft nicht geplant ist dies zu ändern. Ein Wechsel zurück zu Flat 2000 ist nicht möglich! Wir müssen in 2 Jahren 240 Euro für Etwas bezahlen, daß wir nicht nutzen können! Wenn in einen Joghurtbecher nur 1/8 drin ist, bekommt man richt Probleme mit Verbraucherschützern! DSL Anbieter können machen was sie wollen. Ich bitte Sie dies zu ändern!
Mit freundlichen Grüßen
Horst Reinel

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Antwort
von Ilse Aigner am 13. Oktober 2009
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Reinel,

vielen Dank für Ihre Anfrage über www.direktzu.de/aigner, in der Sie schreiben, dass Ihr 1&1 DSL-Anschlusses bei weitem nicht die zugesagte Geschwindigkeit hat und darum bitten, dafür zu sorgen, dass DSL-Anbieter nicht "machen können, was sie wollen".

Ich erhalte öfter Beschwerden, dass die angegebenen DSL-Geschwindigkeiten nicht erreicht werden. Die Kunden haben in solchen Fällen bereits heute Rechte. Die allgemeinen Verbraucherrechte bei Mängeln gelten für DSL-Anschlüsse genauso wie für andere Verträge auch. Die Problematik ist bei DSL-Leistungen allerdings ziemlich kompliziert, da die DSL-Geschwindigkeit von zahlreichen Faktoren abhängig ist, z.B. davon, wo der Anschluss konkret liegt und wie ausgelastet das Netz gerade ist. Auch die eingesetzte Hardware der Kunden beeinflusst die Geschwindigkeit. Insofern ist die mögliche Geschwindigkeit immer auch Schwankungen unterworfen.

Kann aber die zugesagte Geschwindigkeit auch unter günstigen Bedingungen (insbesondere bei geringer Auslastung) bei weitem nicht erreicht werden, kann hierin bereits nach geltendem Recht ein Mangel liegen. Dann können Sie zunächst Nachbesserung verlangen. Hierbei empfiehlt es sich, eine Frist zu setzen. Dies ist in Ihrem Fall zwar im Grunde entbehrlich, da ihr Anbieter bereits gesagt hat, dass eine höhere Leistung nicht möglich ist. Wichtig ist aber, die Aufforderung zur Nachbesserung auch im Streitfall beweisen zu können (d.h. Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendebestätigung). Wird innerhalb dieser Frist nicht nachgebessert, können Sie entweder vom Vertrag zurücktreten oder verlangen, dass der Preis reduziert wird (Urteil des Amtsgerichts Montabaur, Az. 15 C 268/08). Wenn Ihr Anbieter für die gelieferte Bandbreite einen niedrigeren Tarif vorsieht, muss nach meiner Einschätzung der Preis entsprechend reduziert werden, sofern Sie nicht ganz vom Vertrag zurücktreten. Ihre Rechte können auch durch Regelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1&1 beeinflusst sein, die ich allerdings nicht kenne.

Zur Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte können Sie sich an die Verbraucherzentralen der Länder wenden. Die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de.

Ich hoffe, dass es Ihnen gelingt, Ihre Rechte durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen