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Autor Achim Wielpütz am 09. September 2009
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Privatinsolvenz

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

mein Anliegen ist vorrangig eine persönliche Sache. Es wird aber sicherlich auch in den nächsten Monaten und Jahren mehrere Personen in diesem Lande betreffen.

Am 31.12.2008 lief meine Privatinsolvenz nach 6 Jahren Lebens am Existenzminimum erfolgreich aus. Um nun wieder ein Leben mit einer Partnerschaft aufbauen zu können, ist es unumgänglich, Darlehen, Kontoeröffnung und sonstiges zu tätigen. Dieses ist aber aufgrund der nicht gelöschten negativen Einträge und des Scorings bei der Schufa in keinster Weise möglich. Die Schufa nimmt sich das Recht heraus, die Einträge für ein Jahr mit einem Erledigungsvermerk zu versehen. Zwei weitere werden sie mit einem Löschungsvermerk versehen. Hier stellt sich die Frage, in wie weit die Schufa hier in die Persönlichkeitsrechte der Bürger eingreift und das schutzwürdige Interesse der Betroffenen an einer Löschung der Restschuldbefreiung überwiegt. Da die Restsschuldbefreiung erteilt wurde, ist eine Löschung aller Einträge, die im Zusammenhang damit stehen, sicherlich gerechtfertigt. Auch widerspricht diese Intention der InsO, dem Schuldner durch die Erteilung der RSB einen Neuanfang zu ermöglichen.
Da sie vor kurzem festgestellt haben, dass viele Schufaeinträge fehlerhaft sind, bitte ich Sie, auch im Sinne vieler Tausender Mitbürger dieses Landes hier um eine Überprüfung und schnellstmögliche Entscheidung, da von diesen Einträgen Existenzen abhängen.

Mit freundlichen Grüßen
Achim Wielpütz

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