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Beantwortet
Autor Diana Plange am 21. September 2009

Tierschutz

VO(EG)1/2005 gültigkeit auch für Zirkusbetriebe

Antwort
von Ilse Aigner am 09. November 2009
Ilse Aigner

Sehr geehrte Frau Plange,

vielen Dank für Ihre Frage zu diesem wichtigen Thema. Wie Sie bin auch ich der Auffassung, dass der Transport von Zirkustieren in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport fallen sollte.

Ich habe dies entsprechend bei der Europäischen Kommission in Brüssel vorgebracht. Die Kommission teilte hierzu mit, dass die EU-Transport-Verordnung auf Artikel 37 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gestützt sei und daher Zirkustiertransporte nicht regeln könne.

Das bedeutet nun jedoch nicht, dass der Transport von Zirkustieren nicht geregelt wäre. Beim Transport von Zirkustieren finden eine Reihe von Vorschriften und Leitlinien Anwendung:

- Tierschutzgesetz
- Nationale Verordnung zum Schutz der Tiere beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates
- Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport
- Tierschutzleitlinien für den Transport auf dem Land- oder Seewege des Internationalen Tierseuchenamts (OIE)
- Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen

Da ein großer Umfang an zum Teil auch exotischen Arten in Zirkusunternehmen gehalten und transportiert werden, werden für darüber hinausgehende Normierungen umfangreiche spezifische Detailregelungen benötigt, für die teilweise noch wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse fehlen.

Soweit Erkenntnisse bereits vorliegen, können diese bei der anstehenden Überarbeitung der oben genannten Leitlinien berücksichtigt werden.

Ich versichere Ihnen, dass ich dieses Thema nicht aus den Augen verlieren werde.

Mit freundlichen Grüßen