Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Beantwortet
Autor Diana Plange am 21. September 2009
16903 Leser · 99 Stimmen (-3 / +96)

Tierschutz

VO(EG)1/2005 gültigkeit auch für Zirkusbetriebe

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,
ich möchte Sie höflich bitten mir die auf folgender Hintergrundinformation beruhende Frage zu beantworten.

In Deutschland wandern ca 400 Zirkusunternehmen in einer Frequenz von ca 50 Transporten pro Jahr und Unternehmen.
Dabei wird eine Vielzahl von Tieren unterschiedlichster Arten und dementsprechend Anforderungen an ihre Umgebung transportiert.
Die ECA ( European Circus Association) hat durch geschickte Lobbyarbeit erreicht, dass die VO 1/2005 nunmehr nicht für Zirkusunternehmen Anwendung finden soll.
Unbeachtet blieb dabei, dass diese ECA nicht einmal 3% der in Deutschland reisenden Zirkusse vertritt.
Ebenfalls unbeachtet blieb dabei dass es bei amtlichen Kontrollen immer wieder zur Feststellung von erheblichen Mängeln nicht nur bei der Tierhaltung, sondern auch an Transporten und vor allem auch an den Fahrzeugen selbst kommt. Ebenso kann man den Zeitungen entsprechende Berichte über Unfälle mit Zirkustiertransporten entnehmen. Nicht selten werden in den kleineren Unternehmen Hilfskräfte eingesetzt, welche als Fahrzeugführer über keinerlei Fach und Sachkenntnisse verfügen so dass diese im Notfall, die Tiere nicht einmal selbst entladen können. Aus eigenen Kontrollen kenne ich Zirkus-Tiertransportfahrzeuge deren TÜV seit Jahren abgelaufen war und andere, die gar keine Zulassung hatten. In diesen Fällen kann von einer Gewährleistung eines sicheren Transportes wohl nicht mehr ausgegangen werden. Fälle in welchen in solchen Transportern während der Fahrt die Federn brachen und sich der Transporter aufgrund der auf den Reifen schleifenden Teile entzündete, sind die Folge. Transportfahrzeuge für Elefanten, die in keinster Weise, schon von dem angebotenen Lüftungssystemen her, für einen tierschutzgerechten Transport geeignet sind, sind ebenfalls wohl jedem kontrollierenden Amtstierarzt bekannt. Es gibt dafür immer noch keine geeigneten Vorschriften.
Die Landesarbeoitsgemeinschaft der Tierschutzreferenten der Länder hat das Bundesministerium bereits im Jahr 2008 um eine Stellungnahme zu diesem Problemkreis gebeten. Meines Wissens nach ist diese bis heute nicht erfogt.
Deutschland hat durchaus die Möglichkeit die Anwendung der VO 1/2005 auf auf Zirkusunternehmen zu verlangen, was aus tierschutzrechtlichen Gründen m.E. unbedingt erfolgen sollte, wenn man sich vor Augen führt, dass gerade im Fall der Zirkustiere, bei welchen es sich zusätzlich noch um gefährliche Tiere handelt, ein besonderer Schutz der Tiere und der öffentlichen Ordnung unabdingbar ist.
Die Implemetierung des Tierschutzes als Staatsziel verpflichtet den Gesetzgeber auch zur Überprüfung geltender Normen.
Ich möchte Sie also höflich um Stellungnahme bitten und fragen, warum diese Ausnahme für Zirkustiere, die durch einen einzelnen Brief eines einzelnen EU Abgeordneten initiiert wurde, bisher nicht zurückgenommen und unmissverständlich geregelt wurde.
Mit Dank im voraus für Ihre Antwort
Diana Plange
FTÄ`tin für Tierschutz
amtl. Tierärztin

P.S.: Bei dieser Anfrage handelt es sich im eine rein private Nachfrage vor dem Hintergrund einer amtlichen Tätigkeit in diesem Bereich

+93

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Ilse Aigner am 09. November 2009
Ilse Aigner

Sehr geehrte Frau Plange,

vielen Dank für Ihre Frage zu diesem wichtigen Thema. Wie Sie bin auch ich der Auffassung, dass der Transport von Zirkustieren in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport fallen sollte.

Ich habe dies entsprechend bei der Europäischen Kommission in Brüssel vorgebracht. Die Kommission teilte hierzu mit, dass die EU-Transport-Verordnung auf Artikel 37 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gestützt sei und daher Zirkustiertransporte nicht regeln könne.

Das bedeutet nun jedoch nicht, dass der Transport von Zirkustieren nicht geregelt wäre. Beim Transport von Zirkustieren finden eine Reihe von Vorschriften und Leitlinien Anwendung:

- Tierschutzgesetz
- Nationale Verordnung zum Schutz der Tiere beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates
- Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport
- Tierschutzleitlinien für den Transport auf dem Land- oder Seewege des Internationalen Tierseuchenamts (OIE)
- Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen

Da ein großer Umfang an zum Teil auch exotischen Arten in Zirkusunternehmen gehalten und transportiert werden, werden für darüber hinausgehende Normierungen umfangreiche spezifische Detailregelungen benötigt, für die teilweise noch wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse fehlen.

Soweit Erkenntnisse bereits vorliegen, können diese bei der anstehenden Überarbeitung der oben genannten Leitlinien berücksichtigt werden.

Ich versichere Ihnen, dass ich dieses Thema nicht aus den Augen verlieren werde.

Mit freundlichen Grüßen