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Autor Ralf R. am 09. März 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Google Street View Widerspruch gibt Daten preis

Sehr geehrte Frau Ministerin,

aus Datenschutzüberlegungen haben viele Bürger die Weitergabe ihrer Meldedaten beim Meldeamt gesperrt. Durch den Widerspruch (Musterwiderspruch aus Ihrem Hause) gegen Street View erfährt Google Corp. neben der Adresse auch die Tatsache des Hauseigentums und das mit höchster Aktualität. Dies ist in der weltweiten Google Adressdatei eine wertvolle verkaufsträchtige Information und ein weiterer Schritt zum gläsernen Bürger. Um das zu verhindern, müsste der Widerspruch m. E. auf Anforderung über die Meldeämter ohne Preisgabe der Personendaten erfolgen. Können Sie sich für eine solche Stärkung des Persönlichkeitsschutzes einsetzen, oder gibt es bereits andere Überlegungen?

Mit freundlichen Grüßen
R. Rabas

+69

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