Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Frank Schwoch am 30. November 2009
8070 Leser · 7 Stimmen (-2 / +5)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Firmen bei Verbraucherrechten im Vorteil

Liebe Frau Bundesministerin Aigner,

meiner Ansicht nach werden die Verbraucherrechte gegenüber Firmen zu Lasten der Verbraucher durch- bzw. umgesetzt.

Es findet hier keine Regelung auf "Augenhöhe" statt, sondern
Firmen sind eindeutig im Vorteil.

Als Beispiel sei hier mein Kabelanbieter für das Fernsehen genannt.

Wir haben ein Schreiben von diesem erhalten, in dem wir darüber informiert worden sind, dass eine Umwandlung von analog auf digitales Fernsehen durchgeführt wird.

Als Verbraucher bin ich also gezwungen, einen Widerspruch einzulegen, da sich ansonsten die monatlichen Gebühren erhöhen und die Umwandlung auf digitales Fernsehen automatisch durchgeführt wird.

Genau andersherum funktioniert Verbraucherschutz, der Verbraucher meldet sich beim Anbieter, ob Bedarf für digitales Fernsehen besteht. Ansonsten läuft der Vertrag analog weiter.

Werden Sie diesen Sachverhalt dementsprechend ändern oder unterstützen Sie hier das Verhalten der Firmen?

Vielen Dank.

+3

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.