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Autor Alexander F. am 01. Dezember 2009
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Abmahnungen von Abmahnanwälten

Guten Tag Frau Aigner,

im Sommer 2007 bin ich abgemahnt worden von einrt Anwaltskanzlei in Hamburg. Mir wird zur Last gelegt über 500 Musikdateien illegal zum Download angeboten zu haben. Damals habe ich eine modifizierte Unterlassungserklärung über meinen Anwalt und gleichzeitig das Vergleichsangebot i.H.v. 4000€ zurückgewiesen da ich persönlich diese Straftat nicht begengen habe sondern eine verwandte Person. Nun 21/2 Jahre später kam nun ein neues Vergleichsangebot i.H.v. 3000€ mit dem Vorwurf, daß ich es unterlassen hätte meinen Computer ausreichend vor Missbrauch zu schützen. Ich könnte trotzdem als Störer haftbar gemacht werden. Dieses neuerliche Angebot ist bis zum 08.12.2009 gültig und die RA behalten sich vor, falls keine Einigung erreicht wird, zu Klagen was natürlich erhebliche Folgekosten nach sich ziehen kann.

Mein Anwalt hat mir jetzt geraten erst mal gar nicht darauf zu reagieren! Da die RA in den letzten 5 Jahren noch keinen seiner Mandanten verklagt hat und die nur Kasse machen wollen.

In meiner Not wende ich mich jetzt an Sie, mit der Frage was habe ich in der Angelegenheit wirklich für Rechte und Möglichkeiten diese Forderung abzuwehren bzw. was hat die Abmahnende Seite wirklich für Möglichkeiten und rechtliche Hintergründe. Und was tut der Gesetzgeber in dieser Sache da es mittlerweile mehrere 10-Tausend Abmahnopfer gibt.

Nach stundenlangem googeln weiss ich noch nicht was ich jetzt machen soll. Hab nur die Erkenntnis gewonnen, daß in den letzten 2 Jahren hier anscheinend ein riesen Markt gewachsen ist mit Anwälten die Abmahnen und auf der anderen Seite die Anwälte die diese Abmahnung abwehren wollen. Und viele Abgemahnt zahlen warscheinlich sofort ohne wiederspruch weil Sie Angst vor dem angedrohten Verfahren haben.

In Erwartung einer (hoffentlich) zufriedenstellenden Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Alexander F.

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