Sehr geehrter Herr Braun,
ein wie von Ihnen angesprochenes Provisionsverbot besteht in Großbritannien derzeit nicht. Die dortige Finanzaufsichtsbehörde FSA hat allerdings einen Diskussionsprozess eingeleitet, in dem ein Provisionsverbot für Investmentprodukte ein Kernelement bildet. Dieser Diskussionsprozess wird von meinem Haus intensiv beobachtet und bei unserer Meinungsbildung berücksichtigt.
Ich sehe die Honorarberatung allerdings auch als einen sinnvollen Weg an, um Interessenkonflikte zwischen dem Vergütungsinteresse des Vermittlers und dem Interesse des Verbrauchers, das passendste Produkt zu erhalten, auszuschließen.
Außerdem müssen die Kunden die wesentlichen Bestandteile einer Kapitalanlage, insbesondere Risiko, Rendite sowie sämtliche Kosten und Provisionen einschließlich Rückvergütungen schnell erkennen können. Mein Ministerium hat deshalb mit Hilfe von Experten das Muster eines Produktinformationsblattes für Geldanlageprodukte entwickelt, das ich am 23. Juli 2009 im Rahmen eines Fachgesprächs mit Verbänden vorgestellt habe. Sie können das Infoblatt im Internetauftritt des BMELV herunterladen unter www.bmelv.de/produktinformationsblatt. Ich habe die Finanzbranche aufgefordert, entsprechende Produktinformationsblätter auf freiwilliger Grundlage einzusetzen. Dies stößt auf zunehmend positive Resonanz.
Im Rahmen der Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen setze ich mich für eine umfassende Lösung zum Anlegerschutz ein. Sie finden weitere Informationen dazu im Internetangebot meines Hauses unter http://www.bmelv.de/cln_154/SharedDocs/Standardartikel/Ve....
Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerin