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Autor Konrad Freiwang am 31. Dezember 2009
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Dokumentationspflicht Beratungsgespräche bei Anlageberatung

Sehr geehrte Frau Ministerin, ab dem 01.01.2010 gibt es eine umfangreiche Dokumentationspflicht für Beratungsgespräche in der Anlageberatung. Als Vermögensberater einer Bank habe ich zu dem Thema vielleicht eine andere Sichtweise als Ihr Ministerium oder vielleicht ein Kunde einer Bank.

Diese Dokumentationspflicht führt m.E. zu einer weiteren Bürokratisierung im Bankbereich und zu höheren Kosten (die letztlich der Kunde zahlt). Die erwünschte Wirkung (nämlich eine bessere Beratung) wird größtenteils nicht erreicht werden, da Kunden erfahrungsgemäß alles unterschreiben wenn sie von einem Produkt überzeugt sind. Zudem wird kaum ein Kunde ein 4-seitiges Protokoll Punkt für Punkt genau durchlesen! Die Zeche zahlt wieder der "kleine" Anleger, dieser bekommt in unserer Bank jetzt keine Beratung mehr im Wertpapierbereich, da sich diese kostenmäßig nicht mehr rechnet und die Kosten nicht voll umgelegt werden können. Sehr fraglich ist für mich auch die Ausklammerung der geschlossenen Beteiligungen (Immob.fonds, Schiffsfonds, Container usw.) von der Dokumentationspflicht. Gerade diese risikoreichen, schwer verständlichen Anlageformen schreien ja wohl nach einer gesetzlichen Dokumentations-pflicht, aber da hat wohl wieder jemand tolle Lobbyarbeit geleistet, oder? Sie werden jetzt meinen ich verteidige hier die "Pfründe" meines Arbeitgebers, der Bank in der ich arbeite. Da liegen Sie völlig falsch. Unsere Bank hat für die Marktmitarbeiter keinerlei Zielvorgaben im risikobehafteten Wertpapier- und Beteiligungsgeschäft und so werden Anlagegeschäfte auch bedarfsgerecht an den Anleger gebracht. Ich habe kürzlich eine Meldung gelesen Sie möchten jetzt auch noch Provisionszahlungen für Bankmitarbeiter gesetzlich verbieten. Die Arbeitgeber werden diesen Gehaltskürzungsvorschlag (gesetzlich verordnet) gerne entgegennehmen und umsetzen. Aber der Fisch stinkt bekanntlich meist vom Kopf aus! Haben Sie noch nie von Banken gehört (ich kenne da sehr viele) die ihren Mitarbeitern fast unmöglich hohe Zielvorgaben gerade im Vertrieb von Beteiligungen und Wertpapieren (Direktanlage, Fonds usw.) machen? Hier müßte m.E. angesetzt werden. Es darf in diesem Bereich keine Zielvorgaben seitens des Arbeitgebers geben. Ist Ihnen diese Problematik bekannt, oder sprechen Sie immer nur mit Arbeitgebern die dieses Thema schönreden? Versetzen Sie sich doch in die Lage eines Beraters der seine Zielvorgaben ständig nicht erfüllt - dieser wird unter dem ständigen Druck seines Arbeitgebers (teilweise wöchentlicher Raport) so manche Risiken kleinreden, aber vielleicht dann anders dokumentieren (mit den bekannten Risiken). Ein Mitarbeiter ohne Verkaufsdruck wird seine Kunden in der Regel besser und auch bedarfgerecht beraten meinen Sie nicht? - Haben Sie schon mit Mitarbeitern (nicht Vorständen) über von Banken über diese Problematik gesprochen?

In der Hoffnung auf eine Antwort

Konrad Freiwang

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