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Beantwortet
Autor brigitte zeitler am 08. Januar 2010
11963 Leser · 61 Stimmen (-2 / +59)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

anbieterwechsel 1 und 1

Sehr geehrte Frau Ministerin,

ich wechsele meinen anbieter wegen Unstimmigkeiten von 1+1 zu Telekom. Seit 14.12.09 habe ich das Kündigungsbestätigungsschreiben von 1+1 erhalten und warte auf die Freigabe der Leitung. Telekom kann für mich keine Leitung bekommen, weil 1+1 ihren Port nicht freigibt. Ich benötige das Internet wegen Arbeit. Ich höre immer wieder nur 1+1 gibt die Leitung nicht frei. Habe bereits mit Fristsetzung an 1+1 geschrieben - ab Montag werde ich einen Rechtsanwalt mit dieser leidigen Sache beauftragen. Ich kann mir nicht mehr helfen. Welche Schikanen muss ich mir noch von 1+1 wegen Freigabe des Ports gefallen lassen? Welche Gesetzgebung hilft mir zu meinem Recht. Bei Telekom sind mehrere solcher Fälle anhängig. An wen kann ich mich neben RA noch wenden.

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Antwort
von Ilse Aigner am 26. März 2010
Ilse Aigner

Sehr geehrte Frau Zeitler,

natürlich muss ein gekündigter Anschluss unverzüglich für einen Wechsel frei gegeben werden.

Uns haben bereits mehrere ähnliche Beschwerden über verschiedene Telekommunikationsunternehmen erreicht. Daher hat das BMELV dieses Problem auch gegenüber Vertretern von 1 & 1 bereits angesprochen.

Dort wird angegeben, dass technische Probleme eine Rolle spielen würden, wobei mein Haus nicht überprüfen kann, an welcher Stelle und in wessen Verantwortung diese liegen.

Aber: Dies alles darf kein Grund sein, dass jemand derart lange auf einen Internetanschluss verzichten muss. Hier halte ich es für erforderlich, dass die Unternehmen einen Service bieten, der sicher stellt, dass ein solches Problem kurzfristig gelöst wird. Ist dies - wie in Ihrem Fall - leider nicht gegeben, helfen tatsächlich nur rechtliche Schritte.

Hierzu können Sie sich selbstverständlich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden. Unterstützung erfahren Sie aber auch bei den Verbraucherzentralen. Die aus öffentlichen Mitteln geförderten Verbraucherzentralen haben die Aufgabe, Verbraucherinnen und Verbraucher zu beraten und auch bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Interessen zu unterstützen. Daher rate ich Ihnen, sich an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen