Sehr geehrter Herr Schäfer,
bei der Initiative des BMELV geht es nicht nur um „Google Street View“, sondern auch um andere Unternehmen, die ähnliche Dienste anbieten. „Bilderbuch Köln“ ist mir bekannt. Auch bei diesem Dienst würde ich mir wünschen, dass Widersprüche akzeptiert werden.
Google steht deshalb im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, weil das Unternehmen sich zum Ziel gesetzt hat, praktisch alle Häuser und Straßen in Deutschland zu erfassen und damit besonders viele Menschen betrifft und weil bei Google aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung besonders viele Daten zusammen laufen. Google hat gegenüber dem zuständigen Hamburger Datenschutzbeauftragten auch u. a. zugesagt, Widersprüche von Hauseigentümern und Mietern zu akzeptieren.
Derzeit ist die Rechtslage hierzu allerdings nicht eindeutig. Daher prüfen wir, ob eine Gesetzesänderung sinnvoll wäre, um die Rechte der Betroffenen in Bezug auf die systematische Veröffentlichung von Grundstücksaufnahmen besser abzusichern.
Mit freundlichen Grüßen