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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte
Beratungsprotokolle
Sehr geehrte Frau Aigner,
seit dem 1.1.2010 werden Finanzdienstleister/Finanzberater
verpflichtet, bei Beratungen sog. Beratungsprotokolle anzufertigen. Zu meiner Verwunderung hörte ich jetzt, daß diese Pflicht nicht für Finanzvermittler gilt. Finanzvermittler sind doch nichts anderes als Finanzberater, nur daß sie nicht bei einer Bank arbeiten, sondern beim AWD oder MLP oder ähnlichen Finanzdienstleistern. Gerade in diesen Bereichen sind aber in der Vergangenheit a.m.S. die meisten Beratungsfehler gemacht worden. Meine Frage:
Warum sind die Finanzvermittler von der Protokollierungspflicht ausgenommen? Wird es dort noch in absehbarer Zeit eine Änderung ergeben?
In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Christian Seifert
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