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Beantwortet
Autor Peter Stimpel am 22. Februar 2010
11794 Leser · 82 Stimmen (-4 / +78)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Netzpolitik der aktuellen Regierung

Guten Tag,

Auf der einen Seite scheinen Sie Unternehmen wie Google so oft wie möglich ins Visier zu nehmen - auf der anderen Seite sind Sie und Ihre Ministerkollegen sich nicht zu schade, möglichst viele Freiheiten Ihrer Bürger zu beschneiden. Stichworte hierzu sind das Zugangserschwerungsgesetz bzw. die elektronische Datenerhebung genannt ELENA.

Für mich passt das nicht zusammen.

Daher meine Frage: Treten Sie nun für einen umfassenden Datenschutz ein - dann bitte auch Schutz der privaten Daten vor Vater Staat, oder gelten Datenschutzbestimmungen Ihrer Meinung nach nur für Unternehmen? Oder ist das Ihrer Meinung nach zu sehr "schwarz-weiß"?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Stimpel

+74

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Antwort
von Ilse Aigner am 03. Mai 2010
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Stimpel,

zunächst möchte ich betonen, dass es dem BMELV nicht nur um das Unternehmen Google geht, sondern um alle Unternehmen und Institutionen, die systematisch ganze Städte fotografieren, um die Bilder im Internet zu veröffentlichen und zu vermarkten.

Natürlich hat der Datenschutz gegenüber vom Staat initiierten oder durchgeführten IT-Projekten denselben Stellenwert wie der Datenschutz gegenüber Unternehmen.

Bei jeder Verarbeitung oder Nutzung persönlicher Daten, muss klar sein, welche Daten wozu verwendet werden dürfen. Dies gilt bei der Nutzung durch staatliche Institutionen wie auch bei Nutzung durch Private. Dabei gelten für den Staat tendenziell sogar noch strengere Anforderungen als für Unternehmen, da der Staat ja gegebenenfalls Zwangsmaßnahmen ergreifen könnte.

Da das BMELV für den Schutz der Verbraucher zuständig ist, liegt es in der Natur der Sache, dass sich die Aktivitäten des BMELV auf Projekte von Unternehmen konzentrieren. Das heißt aber nicht, dass dem Datenschutz bei staatlichen Projekten weniger Gewicht beigemessen würde.

So hat sich mein Haus zum Beispiel bei der Konzeption des elektronischen Personalausweises erfolgreich dafür stark gemacht, dass die Ausweisinhaber die Kontrolle darüber haben, welche Daten sie übertragen.

In diesem Sinne werden wir auch weiter arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen