Sehr geehrter Herr Stimpel,
zunächst möchte ich betonen, dass es dem BMELV nicht nur um das Unternehmen Google geht, sondern um alle Unternehmen und Institutionen, die systematisch ganze Städte fotografieren, um die Bilder im Internet zu veröffentlichen und zu vermarkten.
Natürlich hat der Datenschutz gegenüber vom Staat initiierten oder durchgeführten IT-Projekten denselben Stellenwert wie der Datenschutz gegenüber Unternehmen.
Bei jeder Verarbeitung oder Nutzung persönlicher Daten, muss klar sein, welche Daten wozu verwendet werden dürfen. Dies gilt bei der Nutzung durch staatliche Institutionen wie auch bei Nutzung durch Private. Dabei gelten für den Staat tendenziell sogar noch strengere Anforderungen als für Unternehmen, da der Staat ja gegebenenfalls Zwangsmaßnahmen ergreifen könnte.
Da das BMELV für den Schutz der Verbraucher zuständig ist, liegt es in der Natur der Sache, dass sich die Aktivitäten des BMELV auf Projekte von Unternehmen konzentrieren. Das heißt aber nicht, dass dem Datenschutz bei staatlichen Projekten weniger Gewicht beigemessen würde.
So hat sich mein Haus zum Beispiel bei der Konzeption des elektronischen Personalausweises erfolgreich dafür stark gemacht, dass die Ausweisinhaber die Kontrolle darüber haben, welche Daten sie übertragen.
In diesem Sinne werden wir auch weiter arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen