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Autor Hans-Lescow Banse am 01. März 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Missbräuchliche Lastschriften

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,
ich beziehe mich auf die aus Ihrem Haus ergangene Warnung betreffend Cent-Überweisungen, die in der Regel ja der Vorbereitung eines Betruges durch unautorisierte Abbuchungen dienen.
In diesem Zusammenhang meine Frage an Sie:

Warum wird den Banken nicht vorgeschrieben, zu jedem Konto eine Liste zur Abbuchung berechtigter Konten zu führen? Das können sie schließlich auch z.B. für Daueraufträge bei ähnlicher technischer Problemstellung.

Die Aufnahme in die Liste könnte vom Kunden wenn möglich online vorgenommen oder vom Abbuchenden bei der Bank ggf. gegen Gebühr beauftragt werden. Das Löschen wäre vom Kunden ebenso online oder durch Formular an die Bank vorzunehmen. Die Grundeinrichtung könnte durch Auswertung der – unwidersprochenen – Abbuchungen der letzten 12 Monate weitestgehend automatisiert erfolgen.
Eine solche Vorschrift würde m. E. dieser durch das jetzige ihr Vorschub leistende Verfahren ermöglichten Betrugsmasche ein praktisch vollständiges jähes Ende bereiten und die Verantwortung für den Umgang mit anvertrautem fremdem Geld wieder dahin verlegen, wo sie hingehört: zum Verwalter des Geldes.

Über eine Antwort würde ich mich freuen, besonders natürlich über eine positive.

Mit freundlichem Gruß
Hans-Lescow Banse

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