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Autor Axel Moeller am 08. März 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Checklist für Anlageberatung

Sehr geehrte Frau Minister,

Nach einem heutigen Bankgespräch bin ich entsetzt und empört über die Bevormundung welche der Inhalt der Checklist für Anlageberatung beinhaltet.

Die Checklist für Anlageberatung geht ( dringt) sehr tief in die wirtschaftliche Intimsphäre des Bankkunden ein. Das ist m.E. schon Bevormundung des mündigen Bürgers Was hat die monatliche Stromrechnung, der Wasserverbrauch oder die Telefonrechung mit einer Anlageberatung zu tun? Warum soll der Bankberater qua Gesetz auch noch nach Haftpflichtversicherungen fragen. Was geht den Bankberater der Wert des nicht liquiden Immobilienvermögens an? Was hat der Schulabschluss des Anlegers mit der gewählten bzw. gewünschten Form seiner Geldanlage zu tun? Hängt von der Schulbildung evtl. die Fähigkeit zur Risikoeinschätzung ab? Können Risiken nur mit Hochschulreife erkannt werden?
Verschafft sich hier der "Staat" nicht vielmehr ganz heimlich ein weiteres Auskunftspotential welches dann heimlich, still und leise abgerufen wird, selbstverständlich ohne richterlichen Beschluß oder ähnliche gesetzliche Grundlage?

Wo liegt bei dieser Checklist der Verbraucherschutz? Ganz sicher nicht in der totalen wirtschaftlichen und finanziellen Offenbarungen des Kunden? Ist der Bürger so dumm das er nicht weiß wie er mit seinem Geld umgehen muß oder kann?
Muß diese staatliche Bevormundung so brutal und total sein?

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß

Axel Möller

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